Betreff
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bramsche
Vorlage
WP 21-26/0139
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt / Begründung:

Gemäß § 2 Abs. 1 des Niedersächsischen Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (Niedersächsisches Brandschutzgesetz – NBrandSchG) obliegt den Gemeinden der abwehrende Brandschutz und die Hilfeleistung in ihrem Gebiet. Die Stadt Bramsche hat zu diesem Zweck eine leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszustatten und zu unterhalten. Dazu kann gemäß § 2 Absatz 1 Satz 4 NBrandSchG eine Feuerwehrbedarfsplanung aufstellen.

 

Der Brandschutzbedarfsplan, dessen Aufstellung nach dem NBrandSchG in Niedersachsen nicht verbindlich vorgeschrieben ist, beinhaltet zunächst eine Dokumentation der für den Brandschutz wesentlichen örtlichen Verhältnisse, wie vorhandene Gefährdungspotentiale, personelle und technische Ausstattung der Feuerwehr, Standort und Zustand der Feuerwehrhäuser etc. Weiterhin stellt er den künftigen Bedarf für den Brandschutz fest und enthält Vorschläge für die Ausstattung und die weitere Entwicklung der Feuerwehr. Der Brandschutzbedarfsplan soll in mehrjährigen, in der Regel alle fünf Jahre, fortgeschrieben werden.

 

Am 19.03.2020 hat der Verwaltungsausschuss beschlossen, die Firma ORGAKOM Analyse + Beratung GmbH mit Sitz in Waldbronn mit der Erstellung eines Brandschutzbedarfsplans für die Stadt Bramsche zu beauftragen. Der Auftrag wurde durch die Verwaltung am 30.03.2020 erteilt.

 

Durch einen Mitarbeiter der Firma ORGAKOM wurden die Feuerwehrgebäude in Augenschein genommen, die erforderlichen Daten erhoben und abgeglichen sowie Gespräche mit dem Stadtbrandmeister und den Ortsbrandmeistern geführt. Später wurde den Feuerwehrführungskräften, dem Verwaltungsvorstand sowie den Vorsitzenden des Ausschusses für Feuerwehr und Ordnung eine Entwurfsfassung des Brandschutzbedarfsplans vorgelegt und erläutert. Durch Feuerwehr und Verwaltung erfolgte eine Überprüfung der in der Entwurfsfassung dargestellten Daten zum Ist-Zustand der Feuerwehr. Erforderliche redaktionelle Änderungen wurden dem Gutachter zur Verfügung gestellt. Dem Ausschuss für Feuerwehr und Ordnung wird die endgültige Fassung in der Sitzung am 26.09.2022 durch den Gutachter, Herrn Lutter, vorgestellt.

 

Der Brandschutzbedarfsplan soll als Grundlage für die weitere Feuerwehrbedarfsplanung in der Stadt Bramsche dienen. Er stellt eine aktuelle Bestandsaufnahme dar und spricht Empfehlungen für weitere Planungen aus. Über die Umsetzung konkreter Maßnahmen muss dann jeweils im Rahmen der Haushaltsplanberatungen der nächsten Haushaltsjahre beraten und entschieden werden.

 


Beschlussvorschlag:

Der Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bramsche wird in der vorliegenden Form als Planungsgrundlage für den Brandschutz in der Stadt Bramsche beschlossen. Über die Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Umsetzung vorgeschlagener Maßnahmen wird im Rahmen der jährlichen Haushaltsberatungen entschieden.