Betreff
Leitbild Bramsche 2030
Vorlage
WP 21-26/0105
Aktenzeichen
61-20
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt / Begründung:

Anlass

Für die langfristige Steuerung der räumlichen und städtebaulichen Entwicklung innerhalb des Stadtgebietes hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt der Stadt Bramsche in seiner Sitzung am 23.06.2020 den Beschluss über die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst. Der derzeit wirksame Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1998 beinhaltet inzwischen eine Vielzahl von Änderungen und ist hinsichtlich seiner Bestands- und Prognosedaten wie auch der Ziele der gemeindlichen Entwicklung veraltet. Außerdem haben sich gesetzliche Rahmenbedingungen, insbesondere im Umweltrecht, sowie demografische, ökonomische und ökologische Anforderungen geändert. Der eigentlichen Neuaufstellung des Flächennutzungsplans wird ein »Leitbild Bramsche 2030« vorangestellt, um übergeordnete Ziele für die zukünftige Entwicklung der Stadt zu formulieren. Bei der Ausarbeitung der Planungen wird die Stadt durch das Büro post welters + partner in Zusammenarbeit mit grünplan (jeweils aus Dortmund) unterstützt.

 

Der Flächennutzungsplan als Planungsinstrument

Der Flächennutzungsplan ist das wichtigste Planungsinstrument zur Steuerung der gemeindlichen Entwicklung, da für das gesamte Stadtgebiet die vorhandene bzw. geplante Nutzung dargestellt wird. Diese wird später durch Bebauungspläne für kleinere Teilräume des Stadtgebietes weiter konkretisiert. Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans ermöglicht, die Ziele der gemeindlichen Entwicklung zu prüfen und im Hinblick auf einen etwa 15 bis 20-jährigen Planungshorizont zu schärfen. Die planerische Konzeption ist nicht allein auf die Ausweisung neuer Siedlungsflächen reduziert, sondern es geht darum, Ziele für die künftige Stadtentwicklung sowohl generell, als auch für einzelne Themenfelder wie z.B. Wohnen, Gewerbe, Natur, Umwelt und Klima oder Zentren und Ortsmitten zu formulieren.

 

Das Leitbild

Mit einem vorgeschalteten »Leitbild Bramsche 2030« werden übergeordnete Ziele für die zukünftige Entwicklung der Stadt formuliert. Die Erstellung ist der erste Schritt einer aktiven Zukunftsplanung, in der die langfristige Entwicklungsrichtung der Stadt Bramsche festgelegt wird. Hierbei wird eine Vision für einen gewünschten, in der Zukunft liegenden Zielzustand entworfen. Das Leitbild besteht aus dem räumlichen Leitbild sowie ergänzenden Leitlinien.

 

Das »Leitbild Bramsche 2030« dient als Grundlage für die Konzipierung des Flächennutzungsplans und wurde daher zeitlich vor dem Flächennutzungsplan erarbeitet. Es zeigt u.a. auf, wo Schwerpunkte für neue Wohngebiet sowie Gewerbe- und Industriegebiete in der Stadt entstehen sollen. Es bildet zugleich ab, welche Natur- und Landschaftsräume erhalten bzw. erweitert werden sollen. Darüber hinaus beinhaltet das Leitbild Aussagen sowohl für die gesamtstädtische Entwicklung als auch für die einzelnen Ortsteile. Hieraus können wesentliche Vorgaben für die künftigen Darstellungen des Flächennutzungsplanes abgeleitet werden. Das Ziel bei der Erarbeitung des Leitbilds Bramsche 2030 und des daran anschließenden Flächennutzungsplans ist es, Rahmenbedingungen zu schaffen, die Bramsche als einen attraktiven Wohn- und Arbeitsort sichern und natürliche Lebensgrundlagen schützen.

 

Der Prozess zur Ausarbeitung des Leitbildes wurde eng verzahnt bzw. abgestimmt mit dem Planungsprozess für den Landschaftsplan (NWP Planungsgesellschaft mbH, Oldenburg) und den Verkehrsentwicklungsplan (PGT Umwelt und Verkehr, Hannover), die parallel erstellt werden.

 

Beteiligungsverfahren zum »Leitbild Bramsche 2030«

Das »Leitbild Bramsche 2030« wurde in einem breit angelegten Beteiligungsprozess erarbeitet. Mit dem Rat der Stadt Bramsche wurde im Rahmen einer interfraktionellen Sitzung im August 2020 eine erste Diskussionsveranstaltung zu diverse Fragestellungen durchgeführt und Ziele der kommunalen Ent­wicklung abgesteckt. Ein geplanter Beteiligungsworkshop im November 2020 für die Öffentlichkeit ist aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt worden. Ersatz­weise wurde ein Online-Beteiligungsverfahren in den Monaten von Dezember 2020 bis Ende Februar 2021 durchgeführt, wo die Bevölkerung Antworten auf themenspezifische Fragestellun­gen geben konnte und freie Anmerkungen zum Leitbild-Entwurf auf einem Stadtplan verorten konnte. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich hierbei nicht um eine repräsentative Umfrage handelt. Die Ergebnisse und Anregungen aus diesen zwei Formaten sind bei der Ausarbeitung des »Leitbildes Bramsche 2030« eingeflossen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass auf Ebene des Leitbildes und des Flächennutzungsplanes nur übergeordnete Ziele für die zukünftige Entwicklung der Stadt Bramsche formuliert werden. Im März 2022 wurde das Leitbild den Fraktionsvorsitzenden, Ortsbürgermeister/innen, Bürgervertretern, Seniorenrat, Jugendparlament und Vertretern der Verwaltung vorgestellt. Daraus resultierende Anregungen (u.a. bezogen auf Synchronisierung mit den Aussagen VEP, Anpassung der Zielaussagen zu erneuerbaren Energien – Flächen für Windenergie und Freiflächen-PV-Anlagen) wurden in das Leitbild eingearbeitet.

 

Inhalte des »Leitbild Bramsche 2030«

Das Leitbild für die Stadt Bramsche besteht aus einem räumlichen Leitbild in Form einer grafischen Darstellung und Allgemeinen Leitgedanken bzw. dazugehörigen Leitlinien.

 

Für die zukünftige Entwicklung von Bramsche und seinen Ortsteilen wurden zunächst vier Allgemeine Leitgedanken formuliert, die in den Grundzügen die Zielrichtungen für eine zukunftsorientierte und nachhaltige Stadtentwicklung vorgeben und gleichwertig nebeneinanderstehen. Das bedeutet einen Erhalt der Siedlungsstrukturen und parallel die Sicherung der sozialen und infrastrukturellen Einrichtungen, bedarfsgerechte Wohnangebote bei einer Minimierung der neuen Flächeninanspruchnahme, Impulse für die wirtschaftliche Entwicklung und zugleich die Förderung von Klimaschutz und Klimafolgenanpassung.

 

Aus den Allgemeinen Leitgedanken wurden 18 Leitlinien entwickelt. Sie sind nach Themenfeldern strukturiert und bilden einen vertiefenden Handlungsrahmen für stadtplanerische Ausrichtung von Bramsche. Die Leitlinien wurden - soweit möglich – in einem räumlichen Leitbild verortet bzw. auf das Stadtgebiet und insb. auf die einzelnen Ortsteile übertragen. Auf einer Karte wird die Zielvorstellung der Entwicklung Bramsches in den nächsten 10-15 Jahren anhand folgender Themenfelder aufgezeigt:

·         Siedlungsentwicklung und Wohnen,

·         Gewerbeflächenentwicklung,

·         Natur, Umwelt und Klima,

·         Einzelhandel und Zentren / Ortsmitten,

·         Mobilität,

·         Tourismus.

Einige Leitlinien beinhalten Aussagen, die nicht verortbar sind und strategischer Ebene für das Stadtgebiet wirken.

 

Um Entwicklungsperspektiven für die einzelnen Ortsteile aufzeigen zu können, wurden vorab Steckbriefe erstellt. In den Steckbriefen wird die Bestandssituation beschrieben und eine Beurteilung der individuellen Stärken und Schwächen vorgenommen, sodass daraus unter Berücksichtigung der Leitlinien auf den jeweiligen Ortsteil abgestimmte Zielvorstellung formuliert werden konnten. Im Leitbild wird verdeutlicht, welche Entwicklung in den einzelnen Ortsteilen zukünftig stattfinden soll. Ziel ist es, die individuelle Besonderheit eines jeden Ortes zu erhalten und zu stärken bzw. weiterzuentwickeln. Dies umfasst eine auf die Infrastruktur abgestimmte Wohnbauflächenentwicklung, wobei der Innenentwicklung Vorrang vor der Außenentwicklung gegeben wird und ein nachhaltiges Bauen angestrebt wird. In Bezug auf die Gewerbeflächenentwicklung wird ein großer Schwerpunkt auf die Bestandspflege vorhandener Gewerbegebiete gesetzt. Natürliche Ressourcen sind zu schützen und prägende Landschaftsräume zu sichern, das Freizeitpotential von Gewässern auszuschöpfen und erneuerbare Energien auszubauen. Die Stadtmitte als Mittelpunkt des Einkaufslebens und gesellschaftlichen Miteinanders ist zu stärken sowie die Nahversorgungsfunktion in der Gartenstadt zu erweitern.  Ein weiterer Schwerpunkt bildet der Ausbau des Radverkehrs sowie die Barrierefreiheit und die Förderung des Öffentlichen Personennahverkehrs. Touristische Potenziale sind zu nutzen.

 

Mit dem »Leitbild Bramsche 2030« werden übergeordnete Zielvorstellungen für Bramsche und seine Ortsteile konzipiert, die die Grundlage für die weitere Ausarbeitung des Flächennutzungsplanes darstellen. Hieraus können wesentliche Vorgaben für die künftigen Darstellungen des Flächennutzungsplanes abgeleitet werden. Im Zuge des Verfahrens zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes wird insbesondere vor der Ausweisung neuer Wohn- und Gewerbeflächen eine erweiterte Prüfung auf Eignung der Standorte durchgeführt und abschließend bewertet. Die Öffentlichkeit und die Fachbehörden haben werden im Rahmen des Aufstellungsverfahrens erneut beteiligt.

 

Ergänzende Standortkonzepte zu Erneuerbaren Energien und begünstigte Tierhaltungsanlagen

Zur aktiven Förderung der erneuerbaren Energien und zur Umsetzung der Leitlinie 12 „Ausbau erneuerbare Energien“ sollen bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans Standorte für Windenergieanlagen nach § 35 (1) BauGB im Außenbereich gesteuert und eine Beurteilungsgrundlage für die Darstellung von Sondergebieten für Flächen-Photovoltaikanlagen erarbeitet werden.

 

Im derzeit noch gültigen Regionalen Raumordnungsprogramm des Landkreises Osnabrück sind Vorranggebiete für Windenergienutzung mit der Wirkung von Eignungsgebieten und damit dem Ausschluss im übrigen Landkreisgebiet festgelegt. Im Hinblick auf die aktuelle Fortschreibung des Regionalen Raumordnungsprogrammes sollen zwar weiterhin Vorranggebiete für die Windenergie ausgewiesen, jedoch soll keine Ausschlusswirkung mehr bestehen. Zudem wird auf Eignungsgebiete für die Windenergie in Zukunft komplett verzichtet. Somit erfolgt hier keine Steuerung durch die Regionalplanung mehr.

 

Hinsichtlich Freiflächen-Photovoltaikanlagen sieht der Entwurf des niedersächsischen Landesraumordnungsprogrammes vor, dass zukünftig unter anderem auf landwirtschaftlich genutzten und nicht bebauten Flächen, für die der raumordnerische Vorbehalt für die Landwirtschaft gilt, ausnahmsweise raumverträgliche Anlagen der Agrar-Photovoltaik errichtet werden können.

Im Gegensatz zur Nutzung der Windenergie und der Nutzung solarer Strahlungsenergie in, an und auf Dach- und Außenwandflächen von Gebäuden sind Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Außenbereich im Sinne des § 35 (1) BauGB gegenwärtig nicht privilegiert. Solange eine Privilegierung im Baugesetzbuch nicht erfolgt, sind sie als raumbedeutsame Vorhaben im Außenbereich gem. § 35 (2) BauGB als „Sonstige Vorhaben“ zu beurteilen und dürfen gem. 35 Abs.3 Satz 2 den Zielen der Raumordnung nicht widersprechen.

 

Für die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit ist es daher grundsätzlich erforderlich Freiflächen-Photovoltaikanlagen und Agra-Photovoltaikanlagen im Rahmen der Bauleitplanung durch Ausweisung im Flächennutzungsplan als Konzentrationszonen oder als Ausschlussgebiete und abschließend durch Festsetzungen im Bebauungsplan oder Vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu steuern.

 

Als Grundlage für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes sollen hierzu zeitgleich themenbezogene Standortkonzeptionen herausgearbeitet werden, in welchen Bereich zukünftig Windenergieanlagen und Flächen-Photovoltaikanlagen errichtet werden können. Gleichzeitig werden mit den themenbezogenen Standortkonzeptionen auch Bereiche ausgearbeitet, die im Flächennutzungsplan als Konzentrationszonen oder Ausschlussgebiete für Tierhaltungsanlagen dargestellt werden.

 

Die Verwaltung empfiehlt, das vorliegende „Leitbild Bramsche 2030“ gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB zu beschließen.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

1.       Das »Leitbild Bramsche 2030« wird gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

 

2.       Das »Leitbild Bramsche 2030« bildet die Grundlage für die weitere Bearbeitung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bramsche.

 

3.       Das »Leitbild Bramsche 2030« besteht aus einem räumlichen Leitbild und ergänzenden 18 Leitlinien.

 

4.       Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Gebiet der Stadt Bramsche in einer Größe von rd. 183 km².