- Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
- Bezugsvorlage WP 16-21/0668
Sachverhalt / Begründung:
Mit dem
Bebauungsplan Nr. 170 „Spechtstraße“ wird die planungsrechtliche Voraussetzung
für die Schaffung neuer Wohnbauflächen im Ortsteil Lappenstuhl geschaffen. In
Sinne des flächensparenden Bauens wird ein bestehender Siedlungsbereich baulich
verdichtet, um zusätzliche Baugrundstücke für Ein- und Zweifamilienhäuser
bereitzustellen und der weiterhin hohen Nachfrage Rechnung zu tragen. Das
Planvorhaben entspricht dem Ziel der Innenentwicklung, sodass keine wertvollen
Flächen in der freien Landschaft für die Siedlungsentwicklung beansprucht
werden.
Der Geltungsbereich
des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von 40.650 m² und liegt im
südwestlichen Siedlungsrand des Ortsteils Lappenstuhl im Bereich der
Spechtstraße, der Kanalstraße und des Rosengartenweges. Unter Mitwirkung der
Eigentümer werden die rückwärtigen Gartenbereich zu Wohnbaugrundstücken
entwickelt bzw. nachverdichtet. Von der Kanalstraße soll zukünftig eine
ringförmige Erschließungsstraße in das Plangebiet führen, um eine
kleinteiligere Gliederung der Grundstücke zu ermöglichen. Bei den Festsetzungen
wurde auf eine maßvolle Nachverdichtung unter Berücksichtigung der örtlichen
Rahmenbedingungen geachtet. Der Bebauungsplan lässt den Bau von Einzel- und
Doppelhäuser mit max. 2 Wohneinheiten zu. Die bauliche Ausnutzung sieht 1,5
Geschosse und geneigte Sattel- und Walmdächer in Anlehnung an die vorhandene
Bebauung vor.
Im
Aufstellungsbeschluss, der durch den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt
in der Sitzung am 20.05.2020 gefasst wurde, sollte die Aufstellung im
beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB erfolgen. Nach Empfehlung des
Landkreises wurde das Planverfahren nunmehr in ein Vollverfahren geändert.
Demzufolge wird parallel die 44. Änderung des Flächennutzungsplanes
durchgeführt, um für das gesamte Plangebiet Wohnbaufläche darzustellen (s.
Vorlage WP 21-26/0068).
Für das Aufstellungsverfahren
wurde nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB eine Umweltprüfung mit
Eingriffsregelung und spezieller Artenschutzprüfung (sAP) durchgeführt, um die
voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen zu ermitteln und in einem
Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung zu beschreiben und
bewerten. Im Zuge der Umweltprüfung wurde ein ökologisches Defizit von 11.565
Werteinheiten (WE) ermittelt, welches über das städtische Wegerandstreifenprojekt
in Höhe von 11.580,7 WE im Bereich Engter ausgeglichen wird. Unter der
Beachtung der im Umweltbericht formulierten Vermeidungsmaßnahmen zum
Artenschutz (s. Hinweis zur Baufeldräumung) sind nach aktueller Einschätzung
keine Erfüllungen artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände zu erwarten und
somit keine Ausnahmeverfahren erforderlich.
Die frühzeitige
Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB fand
vom 21.06.2021 bis einschließlich 26.07.2021 statt. Die eingegangenen
Stellungnahmen wurden zur
Kenntnis genommen und sind nach Abwägung in den Entwurf des Bebauungsplanes und
in die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht eingearbeitet worden.
Im Vergleich zum
Aufstellungsbeschluss wurde der Geltungsbereich um einen Teilbereich des
Flurstücks 167/2 und des Flurstücks 167/3 in westliche Richtung erweitert, um
die vorhandene Ausgleichsfläche für die Windkraft (B-Plan 156) abzusichern bzw.
eine Fläche für die erforderliche Regenrückhaltung auszuweisen.
Die Innenbereichsatzung
im Bereich der vorhandenen Bebauung wird für den Geltungsbereich des
Bebauungsplans aufgehoben.
Die Verwaltung
empfiehlt, den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 170 „Spechtstraße“
einschl. Begründung und dazugehörige Gutachten entsprechend des
Beschlussvorschlages zu beschließen, die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2
BauGB durchzuführen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gem. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen.
Beschlussvorschlag:
1.
Das
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 170 „Spechtstraße“ erfolgt im
Regelverfahren. Von der Aufstellung gem. § 13 a BauGB im beschleunigten
Verfahren (Bebauungsplan der Innenentwicklung) wird angesehen.
2.
Der
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 170 „Spechtstraße“ mit örtlichen
Bauvorschriften und der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden
Fassung beschlossen.
3.
Der
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 170 „Spechtstraße“ mit örtlichen
Bauvorschriften und der Entwurf der Begründung wird gem. § 3 Abs. 2 BauGB
öffentlich ausgelegt.
4.
Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6
Nr. 7 und § 1a BauGB wurden eine Umweltprüfung und eine spezielle
Artenschutzprüfung vorgenommen, sowie eine schalltechnische Beurteilung
erarbeitet, wodurch die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt
und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden.
5.
Der Umweltbericht ist Bestandteil der Begründung.
6.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, werden gem. § 4
Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB unterrichtet und zur Äußerung
aufgefordert.
7.
Der Geltungsbereich wird um einen Teilbereich des
Flurstücke 167/3, Flur 3, Gemarkung Schleptrup in einer Größenordnung von rd.
1264 m² erweitert.
8.
Die „Satzung der Stadt Bramsche über die Festlegung
der Grenzen im Zusammenhang bebauter Ortsteile (Innenbereichssatzung) für die
Ortsteile Schleptrup u. Engter“ genehmigt am 07. März 1984 durch den Landkreis
Osnabrück wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 170
„Spechtstraße“ aufgehoben.