Betreff
Antrag der CDU-Fraktion - Beschaffung von Luftfiltergeräten für die städtischen Schulen
Vorlage
WP 16-21/0913-1
Art
Mitteilungsvorlage
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt / Begründung:

 

In der Sitzung des Ausschusses für Schule und Kultur am 17.11.2020 bestand Konsens darüber, dass die Ausstattung aller Unterrichtsräume in städtischen Schulen mit Luftfiltergeräten weder sinnvoll noch machbar ist. Stattdessen wurde die Verwaltung gebeten, die Schulleitungen kurzfristig zu befragen, ob in begründeten Einzelfällen die Aufstellung eines Luftfiltergerätes in einzelnen Räumen für erforderlich gehalten würde, z. B. aufgrund schlechter Belüftungsmöglichkeiten aufgrund der Gebäudesituation oder während längerer Prüfungsarbeiten.

Die daraufhin mit der Bitte um Rückmeldung bis zum 24.11.2020 befragten Schulleitungen haben keinen entsprechenden Bedarf gemeldet oder die Anschaffung solcher Geräte sogar ausdrücklich als nicht erforderlich bezeichnet, da ausreichende Lüftungsmöglichkeiten bestehen und auch bereits praktisch umgesetzt werden. Lediglich ein Schulleiter hat sich grundsätzlich für die Anschaffung ausgesprochen, da er Störungen des Unterrichts durch das Lüften und Belastungen für fensternah sitzende Schüler, Aufsichtsprobleme bei vollständig geöffneten Fenstern im Obergeschoss sowie Lüftungsprobleme bei extremen Wetterlagen sieht. Besondere Gründe im Sinne der vom Ausschuss gewünschten Umfrage sind somit von keiner Schule vorgetragen worden.

Das Umweltbundesamt hat zwischenzeitlich seine kritische Haltung gegenüber mobilen Luftfiltergeräten in einer ausführlichen Stellungnahme vom 16.11.2020 noch einmal bestätigt. Die Kernaussagen lauten wie folgt:

„Das Umweltbundesamt (UBA) empfiehlt in seiner Handreichung vom 15.10.2020, die auf Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) vom 23.09.2020 verfasst wurde, mobile Luftreiniger nur in Ausnahmefällen und als flankierende Maßnahme einzusetzen. …… Der Einsatz von mobilen Luftreinigern kann danach ergänzend sinnvoll sein, jedoch nur wenn ausreichende Lüftung nicht möglich ist."

„Erfolgt die Lüftung gemäß der UBA-Handreichung vom 15.10.2020 (Alle 20 Minuten lüften (Stoß- bzw. Querlüftung, sowie während der Dauer von Pausen.) kann ein Luftwechsel von 3 pro Stunde und mehr erreicht werden. Das Infektionsrisiko durch mit Viren belastete Aerosole in der Raumluft wird dann im Allgemeinen nur noch als gering eingeschätzt.“

Und zu den verschiedenen umstrittenen Studien zur Wirksamkeit von Luftfiltergeräten sagt das UBA:

„Für eine wirksamen präventiven Infektionsschutz ist die Leistungsfähigkeit eines Luftreinigers unter Praxisbedingungen maßgeblich. Häufig beziehen sich Prüfnachweise jedoch nur auf standardisierte Laborbedingungen. Diese sind nach Ansicht der IRK (Innenraumlufthygiene-Kommission) allein nicht ausreichend, um eine Effektivität der Geräte auch unter Praxisbedingungen zu gewährleisten. Es fehlen derzeit bei vielen Modellen und Gerätetypen hinreichend verlässliche, unter Praxisbedingungen erhobene Daten:“