Betreff
Antrag der CDU-Fraktion - Beschaffung von Luftfiltergeräten für die städtischen Schulen
Vorlage
WP 16-21/0913
Art
Vorlage (Antrag o.ä.)
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt / Begründung:

 

 

In der Anlage legt die Verwaltung den Antrag der CDU-Stadtratsfraktion auf Beschaffung von geeigneten Luftfiltergeräten für die Schulen in Trägerschaft der Stadt vor.

 

Aus Sicht der Verwaltung ergeben sich hierzu folgende Anmerkungen:

 

Niedersächsischer Rahmen-Hygieneplan Corona Schule“

Dieser gibt auch in seiner aktuellen Fassung keine Empfehlung für den Einsatz von mobilen Luftreinigungsgeräten in Unterrichtsräumen, sofern eine regelmäßige Stoßlüftung durch vollständig geöffnete Fenster nach dem „20-5-20 Prinzip“ (20 Min. Unterrichtszeit, 5 Min. Lüften, 20 Min. Unterricht) erfolgen kann.

 

Die Kommission Innenraumlufthygiene am Umweltbundesamt sieht den Einsatz von mobilen Luftreinigern, auch wenn diese mit integrierten HEPA-Filtern und Aktivkohlefiltern ausgestattet sind, als nicht ausreichend an, um wirkungsvoll über die gesamte Unterrichtsdauer Schwebepartikel wie z.B. Viren aus der Raumluft zu entfernen. Wenn überhaupt seien diese allenfalls als Ergänzung zum aktiven Lüften geeignet, wenn andere Maßnahmen nicht ausreichen.

 

Sämtliche Unterrichtsräume in den städtischen Schulen sind mit Fenstern ausgestattet, die sich vollständig öffnen lassen. Es gibt keine „gefangenen“ Räume ohne die Möglichkeit einer Außenbelüftung, die für Unterrichtszwecke genutzt werden.

Im Erweiterungsbau des Schulgebäudes Heinrichstraße gibt es zusätzlich eine Lüftungsanlage. Auch die Sporthallen der Stadt können – über die vorhandenen Notausgangstüren – stoßgelüftet werden. Eine ausreichende Belüftung kann damit in allen Unterrichtsräumen gewährleistet werden.

 

Die Kosten für mobile Luftfiltergeräte belaufen sich nach verschiedenen Publikationen im Internet je nach Raumgröße und Anzahl auf bis zu 3.000 € je Raum. In den städtischen Schulen gibt es insgesamt 57 Schulklassen in GS, 28 in HS/RS – somit auf jeden Fall allein 85 Klassenräume. Die Beschaffung allein für die Klassenräume könnte demgemäß etwa Kosten von bis zu 255.000 € verursachen; Fach- und Kursräume sind hier noch nicht berücksichtigt, so dass Gesamtkosten von weit über 300.000 € zu erwarten wären.

Hier wären natürlich auch Folgekosten durch Stromverbrauch, regelmäßigen Filteraustausch, Wartung etc. zu verzeichnen.

 

Eine Empfehlung für den Einsatz solcher Geräte gibt es derzeit von keiner offiziellen Stelle. Es gibt auch keine verifizierten Langzeittests und –erfahrungen, da bisher diese Geräte nahezu kaum in Schulen zum Einsatz gekommen sind.

 

Die Anschaffung von Luftfiltergeräten müsste ausschließlich aus städtischen Haushaltsmitteln finanziert werden, da eine Förderung auch nach der Richtlinie zur Förderung der coronagerechten Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in öff. Gebäuden und Versammlungsstätten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 13.10.2020 nicht möglich ist.

Der Begriff Raumlufttechnische Anlage (RLT-Anlage) wird im Sinne dieser Richtlinie als der übergeordnete Sammelbegriff für alle förderfähigen Anlagen verwendet. Unter den Begriff fallen ausschließlich zentrale, das ganze Gebäude oder einzelne Etagen mit Luft versorgende Anlagen einschließlich Klimaanlagen. Nicht unter den Begriff RLT-Anlagen fallen dezentrale stationäre und mobile Geräte. Eine Förderung aus öffentlichen Mitteln steht danach nicht zur Verfügung.

 

Da eine sachgerechte Differenzierung zwischen lüftungstechnisch problematischen und unproblematischen Räumen in den Bramscher Schulgebäuden nicht ersichtlich ist, müsste ein zusätzlicher Einsatz mobiler Luftreinigungsgeräte, wenn er denn überhaupt als sinnvoll angesehen würde, konsequenter Weise in allen Unterrichtsräumen der städtischen Schulen mit den entsprechenden Beschaffungs- und Folgekosten vorgenommen werden. Dafür wäre die Veranschlagung zusätzlicher Haushaltsmittel in Höhe von mindestens 300.000 € erforderlich.

 

 

 

Anlagenverzeichnis:

CDU-Antrag Luftfilter