Sachverhalt / Begründung:
In der Anlage legt die Verwaltung den Antrag der CDU-Stadtratsfraktion auf Beschaffung von geeigneten Luftfiltergeräten für die Schulen in Trägerschaft der Stadt vor.
Aus Sicht der Verwaltung ergeben sich hierzu folgende Anmerkungen:
„Niedersächsischer Rahmen-Hygieneplan Corona Schule“
Dieser gibt auch in seiner aktuellen Fassung keine Empfehlung für den Einsatz von mobilen Luftreinigungsgeräten in Unterrichtsräumen, sofern eine regelmäßige Stoßlüftung durch vollständig geöffnete Fenster nach dem „20-5-20 Prinzip“ (20 Min. Unterrichtszeit, 5 Min. Lüften, 20 Min. Unterricht) erfolgen kann.
Die Kommission Innenraumlufthygiene am Umweltbundesamt sieht den
Einsatz von mobilen Luftreinigern, auch wenn diese mit integrierten
HEPA-Filtern und Aktivkohlefiltern ausgestattet sind, als nicht ausreichend an,
um wirkungsvoll über die gesamte Unterrichtsdauer Schwebepartikel wie z.B.
Viren aus der Raumluft zu entfernen. Wenn überhaupt seien diese allenfalls als
Ergänzung zum aktiven Lüften geeignet, wenn andere Maßnahmen nicht ausreichen.
Sämtliche Unterrichtsräume in den städtischen Schulen sind mit Fenstern
ausgestattet, die sich vollständig öffnen lassen. Es gibt keine „gefangenen“
Räume ohne die Möglichkeit einer Außenbelüftung, die für Unterrichtszwecke
genutzt werden.
Im Erweiterungsbau des Schulgebäudes Heinrichstraße gibt es zusätzlich
eine Lüftungsanlage. Auch die Sporthallen der Stadt können – über die
vorhandenen Notausgangstüren – stoßgelüftet werden. Eine ausreichende Belüftung
kann damit in allen Unterrichtsräumen gewährleistet werden.
Die Kosten für mobile Luftfiltergeräte belaufen sich nach verschiedenen
Publikationen im Internet je nach Raumgröße und Anzahl auf bis zu 3.000 € je
Raum. In den städtischen Schulen gibt es insgesamt 57 Schulklassen in GS, 28 in
HS/RS – somit auf jeden Fall allein 85 Klassenräume. Die Beschaffung allein für
die Klassenräume könnte demgemäß etwa Kosten von bis zu 255.000 € verursachen;
Fach- und Kursräume sind hier noch nicht berücksichtigt, so dass Gesamtkosten
von weit über 300.000 € zu erwarten wären.
Hier wären natürlich auch Folgekosten durch Stromverbrauch, regelmäßigen
Filteraustausch, Wartung etc. zu verzeichnen.
Eine Empfehlung für den Einsatz solcher Geräte gibt es derzeit von keiner
offiziellen Stelle. Es gibt auch keine verifizierten Langzeittests und
–erfahrungen, da bisher diese Geräte nahezu kaum in Schulen zum Einsatz
gekommen sind.
Die Anschaffung von Luftfiltergeräten müsste ausschließlich aus
städtischen Haushaltsmitteln finanziert werden, da eine Förderung auch nach der
Richtlinie zur Förderung der coronagerechten Um- und Aufrüstung von
raumlufttechnischen Anlagen in öff. Gebäuden und Versammlungsstätten des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 13.10.2020 nicht möglich ist.
Der Begriff Raumlufttechnische Anlage (RLT-Anlage) wird im Sinne dieser
Richtlinie als der übergeordnete Sammelbegriff für alle förderfähigen Anlagen
verwendet. Unter den Begriff fallen ausschließlich zentrale, das ganze Gebäude
oder einzelne Etagen mit Luft versorgende Anlagen einschließlich Klimaanlagen.
Nicht unter den Begriff RLT-Anlagen fallen dezentrale stationäre und mobile
Geräte. Eine Förderung aus öffentlichen Mitteln steht danach nicht zur
Verfügung.
Da eine sachgerechte Differenzierung zwischen lüftungstechnisch problematischen
und unproblematischen Räumen in den Bramscher Schulgebäuden nicht ersichtlich
ist, müsste ein zusätzlicher Einsatz mobiler Luftreinigungsgeräte, wenn er denn
überhaupt als sinnvoll angesehen würde, konsequenter Weise in allen
Unterrichtsräumen der städtischen Schulen mit den entsprechenden Beschaffungs-
und Folgekosten vorgenommen werden. Dafür wäre die Veranschlagung zusätzlicher
Haushaltsmittel in Höhe von mindestens 300.000 € erforderlich.
Anlagenverzeichnis:
CDU-Antrag Luftfilter