Sachverhalt / Begründung:
In
der Anlage legt die Verwaltung die aktuelle Stellungnahme des Niedersächsischen
Landesgesundheitsamtes (NLGA) vom 26.11.2020 zum Einsatz mobiler
Luftfilteranlagen in Schulen vor.
Das
NLGA weist ausdrücklich darauf hin: „dass zunehmend reflexhaft den
Werbeversprechen von Anbietern technischer Lösungen oder Aussagen einzelner,
aber medial präsenter Wissenschaftler, die Schutz vor luftgetragenen Viren
versprechen, gefolgt wird. ……. Die unkritische Übernahme passend erscheinender
aber möglicherweise unvollständiger oder falscher Einschätzungen von
Herstellern oder einzelnen Wissenschaftlern ist zu vermeiden.“
Wie
bereits das Umweltbundesamt in seiner Stellungnahme vom 16.11.2020 ausgeführt
hat (siehe Mitteilungsvorlage 913-1), erklärt auch das NLGA, dass in
ausreichend durch Fenster zu belüftenden Räumen „keine Notwendigkeit zum
zusätzlichen Betrieb eines mobilen Lüftungsgerätes“ besteht.
Für
eingeschränkt belüftbare Räume stellt das NLGA fest: „Für eine Übergangsphase
kann ein eingeschränkt zu belüftender Unterrichtsraum bei zusätzlichem Betrieb
eines geeigneten und von einer Fachfirma aufgestellten mobilen Luftreinigers
weiter genutzt werden. Nicht ausreichend zu belüftende Räume sind auch nicht
vorübergehend als Unterrichtsräume geeignet!“
Da
solche Ausnahmefälle nach Kenntnis der Verwaltung und nach den Rückmeldungen
der Schulen in Bramsche nicht vorliegen, hält die Verwaltung an ihrer
Auffassung fest, dass die Anschaffung von mobilen Luftfiltergeräten für die
Schulen nicht erforderlich ist.