Betreff
Antrag der CDU-Fraktion - Beschaffung von Luftfiltergeräten für die städtischen Schulen
Vorlage
WP 16-21/0913-2
Art
Mitteilungsvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

In der Anlage legt die Verwaltung die aktuelle Stellungnahme des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes (NLGA) vom 26.11.2020 zum Einsatz mobiler Luftfilteranlagen in Schulen vor.

Das NLGA weist ausdrücklich darauf hin: „dass zunehmend reflexhaft den Werbeversprechen von Anbietern technischer Lösungen oder Aussagen einzelner, aber medial präsenter Wissenschaftler, die Schutz vor luftgetragenen Viren versprechen, gefolgt wird. ……. Die unkritische Übernahme passend erscheinender aber möglicherweise unvollständiger oder falscher Einschätzungen von Herstellern oder einzelnen Wissenschaftlern ist zu vermeiden.“

Wie bereits das Umweltbundesamt in seiner Stellungnahme vom 16.11.2020 ausgeführt hat (siehe Mitteilungsvorlage 913-1), erklärt auch das NLGA, dass in ausreichend durch Fenster zu belüftenden Räumen „keine Notwendigkeit zum zusätzlichen Betrieb eines mobilen Lüftungsgerätes“ besteht.

Für eingeschränkt belüftbare Räume stellt das NLGA fest: „Für eine Übergangsphase kann ein eingeschränkt zu belüftender Unterrichtsraum bei zusätzlichem Betrieb eines geeigneten und von einer Fachfirma aufgestellten mobilen Luftreinigers weiter genutzt werden. Nicht ausreichend zu belüftende Räume sind auch nicht vorübergehend als Unterrichtsräume geeignet!“

Da solche Ausnahmefälle nach Kenntnis der Verwaltung und nach den Rückmeldungen der Schulen in Bramsche nicht vorliegen, hält die Verwaltung an ihrer Auffassung fest, dass die Anschaffung von mobilen Luftfiltergeräten für die Schulen nicht erforderlich ist.