Sachverhalt
/ Begründung:
Anlässlich der
Wiedereröffnung der Dorfgemeinschaftsanlage Achmer nach Abschluss der Sanierung
soll eine Nutzungsordnung für die Einrichtung erlassen werden. Bisher bestand
lediglich eine Regelung der Benutzungsentgelte. Der seit 2002 unverändert
gültige Kostentarif für die Dorfgemeinschaftsanlage im Stadtteil Achmer
bedurfte zudem einer Überprüfung und Anpassung der Benutzungsentgelte. Die
Nutzung der Anlage für rein sportliche Zwecke soll sich weiterhin, wie bisher,
nach der bestehenden Ordnung für die Benutzung der Turnhallen und
Sportplatzanlagen der Stadt Bramsche vom 18.05.1972 in der Fassung vom
28.06.2001 richten.
Die neue
Benutzungsordnung ist an die bereits bestehenden Nutzungsordnungen für die
Mehrzweckhalle Kalkriese und die Sporthalle Schleptrup angelehnt. Neu aufgenommen
wurde ein Verbot der Verwendung von Einweggeschirr, das in dieser Form bereits
nach der Marktsatzung für die Wochenmärkte in Bramsche gilt. Weiterhin neu ist
eine Regelung, wonach bei nichtsportlichen Großveranstaltungen zum Schutz des
Hallenbodens ein Schutzbelag ausgelegt wird, der von der Stadt gestellt wird.
Hierfür wird ein gesondertes Entgelt erhoben (siehe § 8).
Die in dem alten
Kostentarif vorgesehene Differenzierung nach Benutzergruppen hat sich in der
Vergangenheit als wenig praktikabel erwiesen.
Künftig soll die Art der Veranstaltung und die Erhebung von
Eintrittsentgelten für die Einstufung maßgeblich sein.
Beschlussvorschlag:
Die Stadt Bramsche beschließt die Ordnung für die Benutzung der Dorfgemeinschaftsanlage Achmer der Stadt Bramsche.
Der derzeit gültige Kostentarif für die Dorfgemeinschaftsanlage im Stadtteil Achmer ab 01.01.2002 wird dadurch aufgehoben.