Betreff
Ordnung für die Benutzung der Dorfgemeinschaftsanlage Achmer der Stadt Bramsche
Vorlage
WP 16-21/0760
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt / Begründung:

 

Anlässlich der Wiedereröffnung der Dorfgemeinschaftsanlage Achmer nach Abschluss der Sanierung soll eine Nutzungsordnung für die Einrichtung erlassen werden. Bisher bestand lediglich eine Regelung der Benutzungsentgelte. Der seit 2002 unverändert gültige Kostentarif für die Dorfgemeinschaftsanlage im Stadtteil Achmer bedurfte zudem einer Überprüfung und Anpassung der Benutzungsentgelte. Die Nutzung der Anlage für rein sportliche Zwecke soll sich weiterhin, wie bisher, nach der bestehenden Ordnung für die Benutzung der Turnhallen und Sportplatzanlagen der Stadt Bramsche vom 18.05.1972 in der Fassung vom 28.06.2001 richten.

 

Die neue Benutzungsordnung ist an die bereits bestehenden Nutzungsordnungen für die Mehrzweckhalle Kalkriese und die Sporthalle Schleptrup angelehnt. Neu aufgenommen wurde ein Verbot der Verwendung von Einweggeschirr, das in dieser Form bereits nach der Marktsatzung für die Wochenmärkte in Bramsche gilt. Weiterhin neu ist eine Regelung, wonach bei nichtsportlichen Großveranstaltungen zum Schutz des Hallenbodens ein Schutzbelag ausgelegt wird, der von der Stadt gestellt wird. Hierfür wird ein gesondertes Entgelt erhoben (siehe § 8).

 

Die in dem alten Kostentarif vorgesehene Differenzierung nach Benutzergruppen hat sich in der Vergangenheit als wenig praktikabel erwiesen.  Künftig soll die Art der Veranstaltung und die Erhebung von Eintrittsentgelten für die Einstufung maßgeblich sein.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Bramsche beschließt die Ordnung für die Benutzung der Dorfgemeinschaftsanlage Achmer der Stadt Bramsche.

 

Der derzeit gültige Kostentarif für die Dorfgemeinschaftsanlage im Stadtteil Achmer ab 01.01.2002 wird dadurch aufgehoben.