- Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a BauGB (Baugesetzbuch)
- Bezugsvorlage WP 16-21/0625
Sachverhalt / Begründung:
Gegenstand der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 40 „Hesepe-Mitte“ ist
im Wesentlichen die Nachverdichtung und Neuordnung des Geländes der ehemaligen
„Alten Weberei“ an der Alfhausener Straße bzw. Hauptstraße im Ortsteil Hesepe.
Mit der Überplanung des rd. 9.372 qm großen Geltungsbereiches wird eine
wohnbauliche Entwicklung angestrebt, um die brachliegende Fläche einer
sinnvollen Nachnutzung zuzuführen und der unverändert großen Nachfrage nach
Wohnraum Rechnung zu tragen.
Der vorliegende Planentwurf ermöglicht eine kleinteiligere Gliederung des
Plangebietes für die Schaffung von neuen Wohnbaugrundstücken. Dafür ist eine innere
Erschließungsanlage mit einer Breite von 5,50 m vorgesehen, die von der
Alfhausener Straße in das Plangebiet führt. Die Bebauung soll in offener Bauweise
in Form von Einzel- und Doppelhäusern
erfolgen, wobei entlang der Alfhauserner Straße zusätzlich die Möglichkeit zur
Errichtung von Hausgruppen besteht. Die Bebauung darf die maximal zulässige
Firsthöhe von 9,00 m bei zwei Vollgeschossen nicht überschreiten. Insgesamt
soll die hinzutretende Bebauung aufgelockert in Erscheinung treten, um einen
angemessenen Bezug zur vorhandenen Siedlungsstruktur zu schaffen. Mit dem Ziel
einer optimalen Einbindung in die Umgebung wurden im geringen Umfang
gestalterisch Vorgaben hinsichtlich der Dach- und Fassadenausbildung getroffen.
Im Rahmen des Verfahrens wurde eine Bodenuntersuchung zur Überprüfung auf
Kontaminationen des Untergrundes infolge der ehemaligen Nutzung als Weberei
durchgeführt, da einige Webstühle über den Nutzungszeitraum mit Schmieröl und
-fetten gewartet wurden. Die Untersuchung hat ergeben, dass eine
Grundwassergefährdung und auch eine Gefährdung für die zukünftige Wohnnutzung
nicht abzuleiten ist.
Das Planvorhaben stellt eine klassische Innenentwicklung dar und wird
unter Anwendung des § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Auf die
Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und die Erstellung eines
Umweltberichtes wird im Rahmen dieses Verfahrens verzichtet werden. Von einer
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Fachbehörden wurde
abgesehen.
Die Verwaltung empfiehlt, den vorliegenden
Entwurf der 3. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 40 „Hesepe-Mitte“ einschl. Begründung entsprechend des
Beschlussvorschlages zu beschließen, die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2
BauGB durchzuführen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gem. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen.
Beschlussvorschlag:
1. Der Entwurf der 3.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 40 „Hesepe-Mitte“ und der Entwurf der
Begründung werden in der vorliegenden Fassung beschlossen.
2. Der Entwurf der 3.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 40 „Hesepe-Mitte“ und der Entwurf der
Begrünung werden gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
3. Die Auslegung
erfolgt im vereinfachten Verfahren gem. § 13a BauGB (Bebauungsplan der
Innenentwicklung). Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und dem
Umweltbericht nach § 2 a BauGB wird abgesehen. § 4 c BauGB ist nicht
anzuwenden.
4. Die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung
berührt wird, werden gem. § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB
unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert.