Betreff
Bebauungsplan Nr. 139 "Innenstadt IX", mit örtlichen Bauvorschriften
Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Bezugsvorlage WP 06-11/543
Vorlage
WP 11-16/562
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt der Stadt Bramsche hat in seiner Sitzung am 18.02.2010 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 139 „Innenstadt IX“ mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen.

 

Durch die Neuaufstellung soll im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 139 „Innenstadt IX“ für den zurzeit nach § 34 BauGB unbeplanten Innenbereich eine geordnete städtebauliche Entwicklung sichergestellt werden. Darüber hinaus dient die Planung der planungsrechtlichen Absicherung der Ziele und Zwecke der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme „Südwestliche Altstadt“.

 

Der Bebauungsplan Nr. 139 befindet sich im räumlichen Geltungsbereich der örtlichen Bauvorschrift zur Gestaltung des Stadtbildes und Satzung zur Gestaltung von Werbeanlagen und Warenautomaten der Stadt Bramsche (Gestaltungs- und Werbesatzung). Diese wurde bei der Aufstellung des Bebauungsplans berücksichtigt.

 

Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vom 24.02.2014 bis 25.03.2014 durchgeführt sowie Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange frühzeitig unterrichtet und zur Äußerung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB aufgefordert.

 

Die eingegangenen Anregungen und Hinweise wurden zur Kenntnis genommen und - sofern abwägungsrelevant - in den Bebauungsplan und in die Begründung aufgenommen, soweit diese planerisch und städtebaulich Vertretbar waren und nicht den Zielen der Stadtentwicklung und Stadtsanierung widersprachen.

 

Es wird empfohlen, den vorliegenden Bebauungsplan einschließlich Begründung öffentlich auszulegen.

 

 

Anlagenverzeichnis:

B-Plan 139 Planentwurf
B-Plan 139 Begründungsentwurf
B-Plan 139 Schalltechnische Beurteilung

 

 


Beschlussvorschlag:

 

 

 

1.    Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 139 "Innenstadt IX“, mit örtlichen Bauvorschriften und der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 

2.    Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 139 "Innenstadt IX“ und der Entwurf der Begründung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

 

3.    Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB wurde eine Umweltprüfung, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden sowie ein Schalltechnisches Gutachten durchgeführt

 

4.    Der Umweltbericht ist Bestandteil der Begründung.

 

5.    Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, werden gem. § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert.