Betreff
Bebauungsplan Nr. 63 "Am Rüsskamp", 1. Änderung, mit örtlichen Bauvorschriften
- Auslegungsbeschluss gemäß § 3, Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Bezugsvorlage WP 11-16/371
Vorlage
WP 11-16/561
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt der Stadt Bramsche hat in seiner Sitzung am 30.05.2013 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 63, „ Am Rüsskamp“, 1. Änderung, beschlossen. Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Am Rüsskamp“ wird das vorhandene Allgemeine Wohngebiet und eine kleinere, am nordöstlichen Rand gelegene landwirtschaftliche Fläche weiterentwickelt und eine Verdichtung der Wohnbebauung durch Schaffung zusätzlicher Baugrundstücke ermöglicht. Hierfür ist eine zusätzliche Erschließung, ausgehend von der Straße „Blankenburger Straße“, „Am Rüßkamp“ und „Poststraße“ vorgesehen. Die Festsetzungen zur Art und zum Maß der baulichen Nutzung werden in Anlehnung an die Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 63 „Am Rüsskamp“ für die neu geschaffenen Bauflächen getroffen.

 

Die Verwaltung geht davon aus, dass die Bebauung innerhalb der sehr tiefen Grundstücke entlang der Straße „Am Rüßkamp“ erst in einigen Jahren im vollen Umfang zum Tragen kommt. In Gesprächen, die im Jahre 2011 geführt wurden, haben die betroffenen Anlieger keine Erschließung gewünscht. Vor dem Hintergrund, dass ein Bebauungsplan auch eine Angebotsplanung darstellt, hält die Verwaltung es für richtig, für die sehr tiefen Grundstücke die Möglichkeit einer Bebauung einschließlich der erforderlichen öffentlichen Erschließung durch die Ausweisung einer öffentlichen Straße abzusichern. Die Bürger werden nicht unmittelbar mit Erschließungsbeiträgen belastet. Vorerst soll die angedachte Erschließungsstraße, abgehend von der „Blankenburger Straße“ nur als Baustraße mit fester Oberfläche hergestellt werden. Ein endgültiger Ausbau und damit ein Heranziehen der erschlossenen Grundstücke zu Erschließungsbeiträgen erfolgt, wenn  4/5 der Grundstücke bebaut sind. Mit der Umsetzung des Bebauungsplanes trägt man zukünftigen Bauwünschen Rechnung, ohne die Anlieger zum jetzigen Zeitpunkt mit Kosten zu belasten.

 

Für die Berücksichtigung der Umweltbelange nach § 1, Abs. 6, Nr. 7 und § 1 a BauGB wurde eine Umweltprüfung durchgeführt. Das Ergebnis wurde in den Umweltbericht, der Bestandteil der Begründung ist, eingearbeitet. Dieser kommt zu dem Ergebnis, dass insgesamt die Neuplanung in Verbindung mit der aktuellen Baunutzungsverordnung zu keiner zusätzlichen Beeinträchtigung für die Umweltschutzgüter verbunden ist. Vielmehr findet auf Grundlage der gesetzlichen Neuregelung der Baunutzungsverordnung eine Entsiegelung im Plangebiet statt.

 

Eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3, Abs. 1 BauGB (Öffentlichkeitsbeteiligung) fand vom 25.02.2014 bis 25.03. 2014 statt. Die Träger öffentlicher Belange erhielten die Möglichkeit zur Stellungnahme mit Schreiben vom 11.03.2014 und email vom 13.03.2014 bis zum 14.04.2014.

 

Die eingegangenen Anregungen und Hinweise wurden in den Bebauungsplan und in die Begründung aufgenommen.

 

Es wird empfohlen, den vorliegenden Bebauungsplan einschließlich Begründung öffentlich auszulegen.


Beschlussvorschlag:

 

 

1.    Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 63 „Am Rüsskamp“, 1. Änderung, mit örtlichen Bauvorschriften und der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung beschlossen.

2.    Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 63 „Am Rüsskamp“, mit örtlichen Bauvorschriften und der Entwurf der Begründung werden gemäß § 3, Abs. 2 BauGB, öffentlich ausgelegt.

3.    Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1, Abs. 6, Nr. 7 und § 1 a BauGB wurde eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden.

4.    Der Umweltbericht ist Bestandteil der Begründung.

5.    Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden, werden gemäß § 4, Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3, Abs. 2 BauGB unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert.