Betreff
Bebauungsplan Nr. 153 "Steingräberweg", mit örtlichen Bauvorschriften
- Satzungsbeschluss - gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
Bezugsvorlage Nr. WP 11-16/219 u. WP 11-16/414
Vorlage
WP 11-16/524
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Mit der Beschlussvorlage Nr. WP 11-16/219 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt am 22.11.2012 die Aufstellung zum Bebauungsplan Nr. 153 „  Steingräberweg“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 16.03.2013 durch Veröffentlichung in den Bramscher Nachrichten und durch Aushang am Rathaus der Stadt Bramsche bekannt gemacht.

 

Die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 17.05.2013 bis einschließlich 17.06.2013 durchgeführt. Am 16.05.2013 fand außerdem eine Informations- und Erörterungsversammlung im Rathaus der Stadt Bramsche statt.

 

Mit Schreiben vom 13.05.2013 bzw. E-Mail wurde den Behörden und sonstigen Trägern Öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB Gelegenheit gegeben, sich spätestens bis zum 17.06.2013 zu dem Planentwurf und der Begründung, insbesondere im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung, zu äußern.

 

Mit der Beschlussvorlage Nr. WP 11-16/414 hat der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 21.11.2013 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 153 „Steingräberweg“ mit örtlichen Bauvorschriften einschließlich Begründung und Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 

Nach Veröffentlichung in den Bramscher Nachrichten und durch Aushang im Rathaus am 25.11.2013 wurde der Bauleitplanentwurf einschließlich Begründungsentwurf und Umweltbericht vom 03.12.2013 bis einschließlich 10.01.2014 öffentlich ausgelegt und ins Internet eingestellt.

 

Mit Schreiben vom 26.11.2013 und E-Mail vom 02.12.2013 wurde den Behörden und sonstigen Trägern Öffentlicher Belange Gelegenheit gegeben, sich spätestens bis zum 10.01.2014 zum Planentwurf und der Begründung zu äußern. Das vorliegende Abwägungsmaterial ergibt sich aus den Stellungnahmen der Träger Öffentlicher Belange und der Stellungnahme von privaten Anliegern.

 

Nach Prüfung und Würdigung des Abwägungsmaterials wird empfohlen den Bebauungsplan Nr. 153  „Steingräberweg“ mit örtlichen Bauvorschriften, in der vorliegenden Fassung einschließlich der Begründung und des Umweltberichts, zu beschließen.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die im Rahmen des Planverfahrens vorgebrachten und in den beigefügten Anlagen aufgelisteten Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen und jeweils entsprechend der Spalte „Abwägung“ beschieden.

 

Die als Anlagen beigefügte Abwägung ist Bestandteil des Satzungsbeschlusses.

 

  1. Das gemeindliche Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 153 „Steingräberweg“, mit örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Ueffeln mit Begründung und Umweltbericht wird hiermit durch den Satzungsbeschluss abgeschlossen.