- Auslegungsbeschluss gemäß § 3, Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
- Bezugsvorlage Nr. WP 11-16/221
Sachverhalt / Begründung:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt der Stadt Bramsche hat in seiner Sitzung am 22.11.2012 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 44 „Gelände zwischen Lutterdamm und Engterstraße“, 6. Änderung beschlossen.
Mit der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 44 „Gelände zwischen Lutterdamm und Engterstraße“, wird ein allgemeines Wohngebiet auf einer Tiefe von ca. 25 m entlang der Tannenstraße ausgewiesen und damit der Bedarf an der Schaffung und Bereitstellung von Baugrundstücken für den Einfamilienhausbau im Bereich der Gartenstadt nachgekommen. Aufgrund seiner zentralen Lage und der bereits vorhandenen Verkehrserschließung eignet sich das Plangebiet besonders für die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes.
Die Festsetzungen zur Art und zum Maß der baulichen Nutzung werden in Anlehnung an die Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 44 für die östlich der Tannenstraße gelegenen Flächen getroffen.
Für die Berücksichtigung der Umweltbelange nach § 1, Abs. 6, Nr. 7 und § 1 a BauGB wurde eine Umweltprüfung einschließlich spezieller Artenschutzprüfung (SAP) und Eingriffsregelung durchgeführt. Das Ergebnis wurde in den Umweltbericht, der Bestandteil der Begründung ist, eingearbeitet.
Eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3, Abs. 1 BauGB (Öffentlichkeitsbeteiligung) und § 4, Abs. 1 BauGB (Trägerbeteiligung) wurde durchgeführt.
Die eingegangenen Anregungen und Hinweise wurden in den Bebauungsplan und in die Begründung aufgenommen.
Es wird empfohlen, den vorliegenden Bebauungsplan einschließlich Begründung öffentlich auszulegen.
Anlagen:
Begründung mit Umweltbericht
B-Plan
Ausgleichsfläche
Biotopkarte
Beschlussvorschlag:
1.
Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 44 „Gelände
zwischen Lutterdamm und Engterstraße“, 6. Änderung, mit örtlichen
Bauvorschriften und der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden
Fassung beschlossen.
2.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 44 „Gelände
zwischen Lutterdamm und Engterstraße“, 6. Änderung, mit örtlichen
Bauvorschriften und der Entwurf der Begründung werden gemäß § 3, Abs. 2 BauGB
öffentlich ausgelegt.
3.
Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1,
Abs. 6, Nr. 7 und § 1 a BauGB wurde eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die
voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem
Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden.
4.
Der Umweltbericht ist Bestandteil der
Begründung.
5.
Der Geltungsbereich wird um 20,00 m nach Westen
erweitert für die Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege
und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft.
6. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden, werden gemäß § 4, Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3, Abs. 2 BauGB unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert.