Betreff
Bebauungsplan Nr. 169 "Feuerwehr Epe - Sögeln" - Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB Abs. 1 (Baugesetzbuch) - Bezugsvorlagen WP 16-21/0943 und WP21-26/0297
Vorlage
WP 21-26/0437
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

Anlass des vorliegenden Bauleitplanverfahrens ist die Notwendigkeit, das Feuerwehrgebäude im Ortsteil Epe zu erweitern. Da dies auf dem jetzigen Grundstück nicht möglich ist, soll eine Verlagerung des Feuerwehrstandortes in unmittelbarer Nähe vorgenommen werden. In einer Entfernung von ca. 200 m wird durch die Aufstellung des Bebauungsplanes planungsrechtlich die Voraussetzung für die Ausweisung einer Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“ geschaffen. Der Neubau eines in Zukunft gemeinsam von den Ortswehren Epe und Sögeln genutzten Feuerwehrhauses wird dadurch ermöglicht.

 

Parallel zum Bebauungsplan Nr. 169 „Feuerwehr Epe-Sögeln“ wird die 45. Flächennutzungsplanänderung – Ortsteil Epe aufgestellt, um der Forderung der Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan zu entsprechen.

 

Mit der Beschluss-Vorlage Nr. WP 11-16/0943 hat der Stadtentwicklungsausschuss am 24.02.2021 die Aufstellung zum Bebauungsplan Nr. 169 „Feuerwehr Epe-Sögeln“ gemäß § 3, Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 29.09.2022 durch Veröffentlichung in den „Bramscher Nachrichten“, auf der Internetseite der Stadt Bramsche und durch Aushang am Rathaus der Stadt Bramsche bekannt gemacht.

 

Die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3, Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 07.10.2022 bis einschl. 07.11.2022 durchgeführt. Am 12.10.2022 fand außerdem eine Informations- und Erörterungsversammlung im Rathaus der Stadt Bramsche statt.

 

Mit Email vom 07.10.2022 wurde den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4, Abs. 1 BauGB Gelegenheit gegeben, sich spätestens bis zum 07.11.2022 zu dem Planentwurf und der Begründung, insbesondere im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung, zu äußern.

 

Mit der Beschluss-Vorlage Nr. WP 21-26/0296 hat der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 20.06.2023 die öffentliche Auslegung zum Bebauungsplan Nr. 169 „Feuerwehr Epe-Sögeln“ einschließlich Begründung und Umweltbericht gemäß § 3, Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4, Abs. 2 BauGB beschlossen.

 

Nach Veröffentlichung in den „Bramscher Nachrichten“, auf der Internetseite der Stadt Bramsche und durch Aushang im Rathaus am 05.07.2023 und E-Mail vom 05.07.2023 wurde den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange die Gelegenheit gegeben, sich bis spätestens zum 18.08.2023 zum Planentwurf und der Begründung und Umweltbericht zu äußern.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3, Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 12.07.2023 bis einschl. 18.08.2023 durchgeführt.

Das vorliegende Abwägungsmaterial ergibt sich aus den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange.

 

Nach Prüfung und Würdigung des Abwägungsmaterials wird empfohlen, den Bebauungsplan Nr. 169 „Feuerwehr Epe-Sögeln“ in der vorliegenden Fassung, einschließlich der Begründung und des Umweltberichts, zu beschließen.


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die im Rahmen des Planverfahrens vorgebrachten und – soweit abwägungsbeachtlich – in der beigefügten Anlage aufgelisteten Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen und jeweils entsprechend der Spalte „Abwägung / Beschluss-Empfehlung“ beschieden. Die in der Anlage aufgeführten Stellungnahmen sind Bestandteil des Satzungsbeschlusses.

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 169 „Feuerwehr Epe - Sögeln“, wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der vorliegenden Fassung als Satzung und zusammen mit der dazugehörigen Begründung und dem Umweltbericht beschlossen.