Betreff
Aufwandsentschädigungen Feuerwehr - 1. Änderungssatzung
Vorlage
WP 21-26/0385-1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt / Begründung:

Mit der Beschlussvorlage WP 21-26/0385 wurde die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigung und Auslagenersatz der Ehrenbeamten und sonstigen ehrenamtlich tätigen Funktionsträgerinnen und Funktionsträger in der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bramsche zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Feuerwehr und Ordnung vom 20.11.2023 wurde die Gewährung eines Mindestbetrages für einen Lehrgangsbesuch in Höhe von 25,00 Euro beantragt und zur weiteren Beschlussfassung empfohlen.

 

§ 14 Absatz 4 würde somit die folgende Fassung erhalten:

 

Soweit keine Entschädigungen nach den Absätzen 2 und 3 gewährt werden, wird der entstandene   Aufwand durch die Zahlung eines pauschalen Betrages abgegolten. Bei einer Teilnahme an Lehrgängen, die an einer Landesfeuerwehrschule abgehalten werden oder außerhalb des Landkreises Osnabrück stattfinden und für welche kein Verdienstausfall gemäß Absatz 2 entstanden ist, wird der Betrag der Erstattung für einen Lehrgangstag auf 50,00 Euro festgesetzt.

Für die Teilnahme an Lehrgängen auf Kreisebene wird eine Entschädigung von 3,00 Euro pro Lehrgangsstunde, mindestens jedoch 25,00 Euro, gewährt.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Bramsche beschließt die 1. Änderung der Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigung und Auslagenersatz der Ehrenbeamten und sonstigen ehrenamtlich tätigen Funktionsträgerinnen und Funktionsträger in der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bramsche.