Betreff
Haushaltsplan - Stellenplan 2024
Vorlage
WP 21-26/0359
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt / Begründung:

 

Die Entwürfe des Stellenplanes 2024 werden in der Sitzung des Rates der Stadt Bramsche am 28.09.2024 eingebracht.

Sofern sich Änderungen für die Stellenpläne 2024 ergeben, werden diese für die Sitzungen

1.       des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal (30.11.2023),

2.       des Verwaltungsausschusses (05.12.2023) und

3.       des Rates der Stadt Bramsche (07.12.2023)

berücksichtigt.

 

 

Stellenplan Teil A:

 

Der Stellenplan 2024 für die Beamtinnen und Beamten (Teil A) weist vier Planstellen aus – eine weniger als im Jahr 2023.

Die Planstelle eines Laufbahnbeamten (Besoldungsgruppe A10) kann für das Jahr 2024 gestrichen werden, da der Dienstposten nach dem Ruhestand des Beamten Ende Juli 2023 hausintern ausgeschrieben und mit einem Tarifbeschäftigten besetzt wurde.

Von den vier Planstellen für das Jahr 2024 entfallen zwei Stellen auf Beamte auf Zeit und zwei Stellen auf Laufbahnbeamte.

 

 

Stellenplan Teil B:

 

Der Stellenplan 2024 der Beschäftigten nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst TVöD (Teil B) ist um 6,53 Vollzeitstellen von 140,18 auf 146,71 Stellen gestiegen.

 

Unter Berücksichtigung der entfallenen Beamtenstelle ergibt sich eine Stellenmehrung insgesamt um 5,53 Stellenanteile.

 

Diese entfallen im Wesentlichen auf folgende Stellen:

 

1.       Ehrenamtskoordination:

Die Stelle Ehrenamtskoordination ist derzeit mit 19 Wochenstunden besetzt. Sie wird zusammen mit der Stelle „Gleichstellungsbeauftragte“ mit 20 Wochenstunden als Vollzeitstelle wahrgenommen. Die Stelleninhaberin erreicht Ende August 2024 ihre Regelaltersrente. Die Stelle Gleichstellungsbeauftragte wird wieder entsprechend der Vorgaben des § 8 NKomVG als Teilzeitstelle besetzt. Daneben ist beabsichtigt, die Stelle Ehrenamtskoordination ab September 2024 davon losgelöst zu besetzen und um 11 Wochenstunden auf insgesamt 30 Wochenstunden aufzustocken.

Seit Einrichtung der Stelle Ehrenamtskoordination im Jahr 2016 hat die Stelleninhaberin maßgeblich dazu beigetragen, das Ehrenamt in der Stadt Bramsche zu fördern, effektiv zu nutzen und die Lebensqualität der Bürger zu verbessern. Die ehrenamtliche Arbeit hat in erheblichem Maße daran mitgewirkt, das Gemeinschaftsgefühl und die Zusammenarbeit in der Stadt zu fördern und Menschen in Not durch entsprechende Programme zu unterstützen. Die Stelle ist als Bindeglied zwischen den Bürgern und der Stadt Bramsche unersetzlich und soll entsprechend der vielfältigen wertvollen Aufgaben weiter gestärkt werden. Die AG-Mehrkosten durch die Erhöhung von 19 auf 30 Wochenstunden belaufen sich auf rund 20.000 Euro pro Jahr (EG 9a TVöD Stufe 4).

 

 

2.       Stadtjugendpflege:

Derzeit sind im Bereich der Stadtjugendpflege 2,77 Stellen eingerichtet (einschließlich der Zuständigkeit für die Präventionsarbeit mit 0,18 Stellenanteilen und für die Schulsozialarbeit mit 0,26 Stellenanteilen).  Der Stellenplan 2024 sieht vor, eine Teilzeitstelle im Umfang von 19,5 Stunden für eine Sozialarbeiterin bzw. einen Sozialarbeiter (oder ähnliche Qualifikation) der Entgeltgruppe S 11b nach dem Tarifvertrag Sozial-und Erziehungsdienst (TV SuE) neu aufzunehmen.

Um die aktive Beteiligung von Kindern und Jugendlichen am städtischen Leben zu fördern und ihre Anliegen entsprechend zu berücksichtigen, ist es wichtig, Kinder und Jugendliche in die Entscheidungsprozesse einzubeziehen. Die Stadtjugendpflege fördert diese Beteiligungen z.B. durch die Formate Kinderbürgermeister/in, Schüler/innen in die Kommunalpolitik und Jugendparlament. Daneben benötigen Jugendliche sinnvolle Freizeitangebote. Jugendtreffs sind inzwischen in der Gartenstadt, in Achmer, Engter und Hesepe eingerichtet und müssen betreut werden. Eine gut ausgestattete und personell verstärkte Stadtjugendpflege trägt dazu bei, die Lebensqualität der Kinder und Jugendlichen der Stadt Bramsche weiter zu fördern und den sozialen Herausforderungen besser zu begegnen.

 Die AG-Mehrkosten durch die Einrichtung einer 0,5-Stelle belaufen sich auf rund 35.000 Euro pro Jahr (EG S 11 b TV SuE Stufe 4).

 

3.       Familienbüro:

Das Familienbüro ist derzeit mit drei Teilzeitstellen ausgestattet. Die Koordinatorin des Familienbüros ist u.a. zuständig für die sozialpädagogischen Aufgaben des Familienbüros, wie z.B.  die Überprüfung der Tagespflegeeltern. Eine Teilzeitkraft übernimmt vorrangig die Abrechnung der Tagespflegeeltern (wurde vorher in Vollzeit ausgeübt – es erfolgte eine krankheitsbedingte Umsetzung) und eine weitere Teilzeitkraft ist verantwortlich für die Kindergartenbeiträge, für Seniorenarbeit und die weitere Unterstützung des Familienbüros (Babybesuchsdienst etc.). Es wurde ermittelt, dass der Stellenanteil für die Abrechnung der Tagespflegepersonen gemessen an den Fallzahlen unterdurchschnittlich ist. Dazu kommt, dass die Stadtjugendpflege aufgrund der Vielzahl der Projektförderungen (z.B. JuPa goes online, Berlinreise, Zeltlager, Bikepark, Tonstudion Hesepe, „Wir bringen uns ein“, Jugendfeste (Gala Diner), Jugendplätze, Mach Insel, Mach Großstadt u.v.m.), aufgrund der zu vereinnahmenden Elternbeiträge für die Ferienbetreuung und aufgrund zu zahlenden Entgelte für die Honorarkräfte von administrativen Aufgaben entlastet werden sollte um mehr Kapazitäten für sozialpädagogische Tätigkeiten freizusetzen.  Daher ist beabsichtigt, eine Teilzeitstelle im Familienbüro in eine Vollzeitstelle umzuwandeln um damit sowohl das Familienbüro als auch die Stadtjugendpflege zu entlasten. Die AG-Mehrkosten durch die Erhöhung einer Teilzeitstelle auf eine Vollzeitstelle belaufen sich auf rund 36.000 Euro pro Jahr (EG 9a TVöD Stufe 5).

 

4.       Gebäudemanagement

Das Gebäudemanagement der Stadt Bramsche ist zuständig für die Wartung und Instandhaltung aller städtischen Gebäude, wie z.B. der Schulen, Kindergärten, Sporthallen, öffentliche Einrichtungen (Museum, Bücherei etc.), städtische Wohnungen usw. Auch die Aufgaben Neubau, Umbau und Renovierung, Nutzungsoptimierung, Verbesserung der Energieeffizienz, Nachhaltigkeit und Abfallreduktion u.v.m. sowie die Einhaltung von Bau- und Sicherheitsvorschriften (Brandschutz etc.) obliegen dem Gebäudemanagement. Die Stadt Bramsche weist durch die Vielzahl der anstehenden Projekte entsprechend hohen Mehrbedarf auf. Hierzu gehören neben den Um- und Erweiterungsbauten der Feuerwehren Hesepe und Achmer auch der Neubau für die Feuerwehr Epe-Sögeln, der Erweitungsbau der Haupt- und Realschule mit Grundsanierung der Turnhalle, der Neubau der Turnhalle in Schleptrup sowie der Neubau mindestens einer Kindertagesstätte in Engter (geschätztes Gesamtvolumen der o.g. Maßnahmen rund 22 Mio. Euro). Auch das Projekt „Bahnhofsumfeld“ erfordert in den nächsten Jahren die Zuarbeit vieler weiterer Fachdisziplinen – auch des Gebäudemanagements.

Demzufolge wurde eine zusätzliche Vollzeitstelle für einen entsprechenden Ingenieur neu in den Stellenplan 2024 aufgenommen. Derzeit ist ein adäquater Mitarbeiter noch bis zum 26.01.2024 befristet zur Vertretung während der Elternzeit einer Beschäftigten bei der Stadt Bramsche tätig. Die Übernahme des sehr engagierten Mitarbeiters auf die neue Stelle wäre für beide Seiten ein Gewinn, da die Arbeitsverdichtung im Fachbereich 4 gegeben ist, die Einarbeitung in diesem Falle entfiele und gutes technisches Personal schwierig zu rekrutieren ist.  Die AG-Mehrkosten durch die unbefristete Weiterbeschäftigung des Mitarbeiters in Vollzeit belaufen sich auf rund 75.000 Euro pro Jahr (EG 11 TVöD Stufe 4).

Die o.g. Mitarbeiterin in Elternzeit beendet ihre dreijährige Elternzeit am 26.01.2024 und wird mit max. 18 Wochenstunden ihre Arbeit im Gebäudemanagement wiederaufnehmen. Auch sie wird im o.g. Aufgabengebiet eingesetzt. Die AG-Mehrkosten durch die Rückkehr der Mitarbeiterin aus der Elternzeit mit 15 – 18 Wochenstunden belaufen sich auf rund 38.000 Euro pro Jahr (EG 11 TVöD Stufe 4).

 

5.       Schulen:

Die Schulhausmeister der Stadt Bramsche sind jeweils durchschnittlich für zwei Objekte zuständig. Die Stelle des Schulhausmeisters für die Hauptschule Bramsche und die Grundschule Hesepe hat sich im Laufe der letzten Jahre durch den Umzug der Realschule an die Heinrichstraße und durch die Erweiterung des gesamten Objekts dort deutlich verändert. Rechnerisch ergibt sich anhand der Kriterien für die Stellenbemessung der Schulhausmeister (Bruttogeschossfläche, Fläche des Grundstücks, übertragene Aufgaben, besondere Erschwernisse etc.) ein Stellenanteil von 1,3 für die Haupt- und Realschule und die Grundschule Hesepe. Die nächste Erweiterung an der Haupt- und Realschule steht an. Daraus ergibt sich für das Objekt an der Heinrichstraße alleine eine Vollzeitstelle für einen Hausmeister. Somit ist es für den Stellenplan 2024 erforderlich, eine Teilzeitstelle mit 19,5 Wochenstunden für die Grundschule Hesepe neu aufzunehmen. Die AG-Mehrkosten für eine Teilzeitstelle für einen Schulhausmeister belaufen sich auf rund 30.000 Euro pro Jahr (EG 7 TVöD Stufe 4).

 

6.       Betriebshof:

Der Betriebshof der Stadt Bramsche ist für die Aufrechterhaltung und Verbesserung der städtischen Infrastruktur und Verkehrssicherheit unerlässlich. Auf das Organisationsgutachten der KGSt wird verwiesen. Aktuell ist nicht zuletzt durch die Erweiterung und Weiterentwicklung der Stadt Bramsche in nahezu allen Bereichen eine extreme Arbeitsverdichtung zu verzeichnen. Fremdfirmen sind schwer zu finden, müssen trotzdem kontrolliert werden. Aufgrund personeller Probleme (Krankheitsausfälle, Elternzeit der Beschäftigten, Teilzeitvereinbarungen etc.) kann die gesetzlich vorgeschriebene Verkehrssicherungspflicht nicht bzw. nur verzögert wahrgenommen werden. Es ist zwingend erforderlich zwei Facharbeiterstellen in den Stellenplan 2024 aufzunehmen.

Die AG-Mehrkosten pro Vollzeitstelle belaufen sich auf rund 56.000 Euro pro Jahr (EG 5 TVöD Stufe 3).

 

7.       Sonstiges:

Weitere geringfügige Verschiebungen von Stellenanteilen haben sich u.a. ergeben im Bereich des Ruhenden Verkehrs (+ 5 Std.), im Bereich der Schulen (Sekretariat u. Küchenkräfte + 5,46 Std.) sowie im Fachbereich 4 (Neubesetzung Vorzimmer II (+ 6 Std.), Neueinstellung einer Bauzeichnerin (+4 Std.) und Erhöhung der Wochenstunden im Bereich Stadtplanung (+10 Std.)).

 

Dem Personalrat und der Gleichstellungsbeauftragten werden die Stellenpläne im Rahmen ihrer Beteiligungsrechte zugeleitet.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Stellenpläne 2024 (Teil A und B) werden als Bestandteil des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2024 abschließend in der Sitzung des Rates am 07.12.2023 wie in der Anlage dargestellt (ggfs. aktualisiert) beschlossen.