Betreff
Bebauungsplan Nr. 103 „Im blauen Wunder“, 3. Änderung
- Satzungsbeschluss gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
- Bezugsvorlagen WP 21-26/0077 und WP 21-26/0142
Vorlage
WP 21-26/0219
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 103 „Im blauen Wunder“ dient der planungsrechtlichen Absicherung für die Realisierung einer Kindertagesstätte (Kita) und einer Spiel-/Sportanlage (sog. Dirtpark) im Bereich Malgartener Straße und Bührener Esch. Mit der vorliegenden Planung wird dem Bedarf an zusätzlichen Kinderbetreuungsplätzen sowie dem Wunsch des Jugendparlaments (JuPAa) nach einem Dirtpark in Bramsche Rechnung getragen. Neben der Flächenverfügbarkeit eignet sich der Standort aufgrund der guten Erreichbarkeit und der Nähe zu anderen Bildungs- und Freizeiteinrichtungen für das Vorhaben.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt hat in seiner Sitzung am 31.03.2022 den Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 103 gefasst. Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt, da lediglich die Zweckbestimmung der bereits festgesetzten Gemeinbedarfsfläche geändert wird. Unter Anwendung der genannten Rechtsgrundlagen wurde von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Fachbehörden nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB abgesehen. Die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 BauGB und die Erstellung eines Umweltberichtes war nicht erforderlich. Die Darstellung als Gemeinbedarfsfläche im rechtswirksamen Flächennutzungsplan stimmt mit den Planungsabsichten überein, sodass lediglich eine Anpassung hinsichtlich der Zweckbestimmungen erforderlich ist.

 

Aus schalltechnischer Sicht bestehen keine Bedenken gegen die Planung, sofern die schalltechnischen Anforderungen an die Errichtung der Gebäude durch die festgesetzten Lärmpegelbereiche (DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“) berücksichtigt werden. Ferner wird empfohlen, den Außenbereich der Kindertagesstätte durch eine optimierte Gebäudestellung vor Verkehrslärm zu schützen. Von dem  geplanten Dirtpark gehen keine  Lärmbeeinträchtigung aus.

 

Mit der Beschlussvorlage WP 21-26/0142 hat der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 29.09.2022 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 201 gem. § 3 (2) BauGB beschlossen. Im Zeitraum vom 11.10. bis einschl. 11.11.2022 könnte die Öffentlichkeit die Planung einsehen und eine Stellungnahme abgeben. Parallel wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB zur Stellungnahme aufgefordert. Es wurden keine wesentlichen Anregungen und Bedenken zur Planung vorgebracht.

 

Nach Prüfung und Würdigung des Abwägungsmaterials empfiehlt die Verwaltung, die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 103 „Im blauen Wunder“ in der jetzt vorliegenden Fassung als Satzung zu beschließen.

 

Hinweis: Das Schallgutachten (RP-Schalltechnik, 29.07.2022) wurde zusammen mit der Vorlage WP 21-26/0142 übersandt. Das Gutachten ist nach wie vor aktuell und somit Bestandteil dieser Beschlussvorlage.

 


Beschlussvorschlag:

1.       Die im Rahmen des Planverfahrens vorgebrachten und - soweit abwägungsbeachtlich - in der beigefügten Anlage aufgelisteten Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen und jeweils entsprechend der Spalte „Abwägung/Beschlussempfehlung“ beschieden. Die in der Anlage aufgeführten Stellungnahmen sind Bestandteil des Satzungsbeschlusses.

 

2.       Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 103 „Im blauen Wunder“ wird gemäß § 10 BauGB in der vorliegenden Fassung als Satzung und zusammen mit der dazugehörigen Begründung beschlossen.

 

3.       Die rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 103 „Im blauen Wunder“ wird im Geltungsbereich der 3. Änderung aufgehoben.