Sachverhalt / Begründung:
Der Entwurf des Stellenplanes 2023 wurde in der Sitzung des Rates der
Stadt Bramsche am 06. Oktober 2022 eingebracht.
Auf die Vorlage WP 21 -26/0167 wird Bezug genommen.
Im Stellenplan 2023 für die Beamtinnen und Beamten (Teil A) haben
sich seit Einbringung des Stellenplanes keine Änderungen ergeben. Nach wie vor
sind fünf Beamtenstellen ausgewiesen.
Der Stellenplan 2023 der Beschäftigten nach dem Tarifvertrag für den
öffentlichen Dienst TVöD (Teil B) ist zum Entwurf (+ 3,94 Stellenanteile) nochmal
um 1,41 Stellenanteile gestiegen.
Insofern ergibt sich insgesamt eine Erhöhung um 5,35 Vollzeitstellen von
134,83 Stellen im Jahr 2022 auf 140,18 im Jahr 2023.
Die zusätzlichen 1,41 Stellenanteile ergeben sich wie folgt:
Eine Vollzeitstelle wurde im Fachbereich 3 für die Sachbearbeitung
Wohngeld aufgenommen.
Die geplante Wohngeldreform ist Teil der Entlastungspakete der Bundesregierung. Die Bundesregierung hat das
„Wohngeld-Plus-Gesetz“ Ende September auf den Weg gebracht. Nach dem
derzeitigen Stand soll die Wohngeldnovelle am 1. Januar 2023 in Kraft treten. Zukünftig
wird sich dadurch die Zahl der Wohngeldempfänger geschätzt verdoppeln bis
verdreifachen – auch für die Stadt Bramsche.
Derzeit hat die Stadt Bramsche eine Stelle im Bereich Wohngeld
ausgewiesen. Demzufolge wurde eine weitere Vollzeitstelle im Bereich Wohngeld
in den Stellenplan aufgenommen.
Die jährlichen Arbeitgeberkosten belaufen sich für die Stelle auf rund
60.000,00 Euro (EG 9a Stufe 3).
Daneben wurden für die Grundschule Ueffeln die Sekretariatsstunden um 5
Wochenstunden (+0,12 Stellenanteile) auf insgesamt 15 Wochenstunden erhöht. Die
Schulleitung hat mitgeteilt, dass sie beantragen wird, ab dem Schuljahr 2023/2024
Ganztagsschule zu werden. Ebenso wurde eine Küchenkraft zur Ausgabe des
Mittagessens an die Schüler/innen der Grundschule Ueffeln mit 10 Wochenstunden neu
in den Stellenplan aufgenommen (+ 0,26 Stellenanteile).
Eine Küchenkraft an der Grundschule Engter arbeitet zwischenzeitlich wöchentlich
eine Stunde mehr (+ 0,03 Stellenanteile). Der Bedarf ist durch das Essen der
Kinder „in drei Durchgängen“ erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Die Stellenpläne
2023 - Teil A und Teil B - werden als Bestandteil des Haushaltsplanes für das
Haushaltsjahr 2023 wie in der Anlage dargestellt in der aktualisierten Fassung
dieser Vorlage beschlossen.