Betreff
Haushaltsplan - Stellenplan 2023
Vorlage
WP 21-26/0167
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt / Begründung:

 

Der Entwurf des Stellenplanes 2023 wird in der Sitzung des Rates der Stadt Bramsche am 06. Oktober 2022 eingebracht.

 

Sofern sich Änderungen für den Stellenplan 2023 ergeben, werden diese für die Sitzungen

1.       des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal (01.12.2022),

2.       des Verwaltungsausschusses (06.12.2022) und

3.       des Rates der Stadt Bramsche (08.12.2022)

berücksichtigt.

 

 

Stellenplan Teil A:

 

Der Stellenplan 2023 für die Beamtinnen und Beamten (Teil A) weist gegenüber dem Vorjahr keine Veränderungen auf.

Wie im Jahr 2022 sind für das Jahr 2023 fünf Beamtenstellen eingerichtet.  Zwei Stellen entfallen auf Beamte auf Zeit (Bürgermeister und Erster Stadtrat), drei Planstellen auf Laufbahnbeamte.

 

 

Stellenplan Teil B:

 

Der Stellenplan 2023 der Beschäftigten nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst TVöD (Teil B) ist um 3,94 Vollzeitstellen von 134,83 auf 138,77 Stellen gestiegen.

 

Neu aufgenommen in den Stellenplan Teil B wurden zwei Stellen im Fachbereich 4 – Stadtentwicklung, Bau und Umwelt:

Es handelt sich zum einen um eine Fachbereichsleiterstelle nach Entgeltgruppe 13 TVöD.

Derzeit nimmt der Baudirektor in Personalunion die Aufgaben des Verwaltungsvorstandes für den Baubereich und die Leitung des Fachbereichs 4 wahr.

Dem Baudirektor obliegt nicht nur die strategische Leitung und Steuerung des Fachbereichs mit derzeit 65 Mitarbeitenden, sondern auch die zukunftsfähige Weiterentwicklung des Stadtbildes durch Initiierung raumplanerischer und städtebaulicher Ziele. Auch die Vorbereitung politischer Grundsatzentscheidungen, die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den politischen Vertreterinnen und Vertretern sowie weiterer Gremien und die Beratung der Bürgerinnen und Bürger, der Investoren etc. gehören zu seinem Aufgabengebiet.

Die Wahrnehmung aller Aufgaben in Personalunion ist für kleinere Kommunen grundsätzlich denkbar. Ab einer bestimmten Verwaltungsgröße ist das „Modell Personalunion“ angesichts der wachsenden und immer umfangreicher werdenden Aufgaben nicht mehr von Vorteil.

Vor dem Hintergrund ist die Einrichtung einer Fachbereichsleiterstelle unerlässlich.

Die Fachbereichsleitung soll zukünftig die operative Steuerung des Fachbereichs, aber auch die Bearbeitung von Grundsatzangelegenheiten und die grundsätzliche Begleitung und Kontrolle der Maßnahmen im Fachbereich 4 übernehmen.

Die Arbeitgeberkosten für die Stelle betragen rund 90.000,00 Euro im Jahr (EG 13 Stufe 4 TVöD).

 

Zum anderen ist im Fachbereich 4 eine Stelle für eine/n Stadtplaner/in nach Entgeltgruppe 11 TVöD neu in den Stellenplan aufgenommen worden.

Derzeit sind 3,64 Stellenanteile für den Bereich Stadtplanung ausgewiesen.

Angesichts der Vielzahl der aktuell und mittelfristig anstehenden Projekte (darunter auch mehrere Projekte von großem finanziellen Volumen) ist eine weitere Stelle im Bereich Stadtplanung erforderlich. Die Arbeitgeberkosten für die Stelle Stadtplanung betragen rund 79.000,00 Euro im Jahr (EG 11 Stufe 4 TVöD).

 

Des Weiteren mussten zwei Teilzeitstellen (2 x 0,5) von Beschäftigten im Stellenplan zusätzlich ausgewiesen werden, die erst im Laufe des Jahres aus der Elternzeit zurückkehren (im Stellenverteilungsplan bisher unter „Elternzeit“ aufgeführt). Im Jahr 2023 werden allerdings auch Stellen durch Ruhestand der Stelleninhaber/innen frei, so dass der Stellenplan faktisch nicht ausgeweitet wird und entsprechende Stellenanteile im Folgejahr wieder entfallen können.

 

Die Personalreserve hat sich um 0,5 Stellenanteile erhöht. Eine schwerbehinderte Mitarbeiterin aus dem Fachbereich 3 kann aufgrund ihrer Leistungsminderung ihre ursprünglichen Aufgaben nicht mehr wahrnehmen. Ihr wurde ein vakanter Teilzeitarbeitsplatz im Familienbüro zugewiesen. Gleichzeitig ist sie zu 50% der Personalreserve zugeordnet. Ein Beschäftigungssicherungszuschuss wurde beantragt.

 

Die ursprünglichen Aufgaben der o.g. Mitarbeiterin im Fachbereich 3 wurden inzwischen hausintern neu strukturiert. Zusammen mit den deutlich gestiegenen Fallzahlen im Bereich Grundsicherung und der erhöhten Arbeitsbelastung der Mitarbeiter/innen durch aus der Ukraine geflüchtete Menschen hat sich der Stellenanteil im Fachbereich 3 ebenfalls um 0,5 Anteile erhöht.

 

Weitere minimale Verschiebungen von Stellenanteilen haben sich im Bereich der Schulen (sowohl bei den Schreibkräften als auch bei den Küchenkräften) sowie auch im Fachbereich 2 – Ordnungswesen und Bürgerservice - ergeben.

 

Dem Personalrat und der Gleichstellungsbeauftragten wird der Stellenplan im Rahmen ihrer Beteiligungsrechte zugeleitet.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Stellenpläne 2023 (Teil A und B) werden als Bestandteil des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2023 abschließend in der Sitzung des Rates am 08.12.2022 wie in der Anlage dargestellt (ggfs. aktualisiert) beschlossen.