Sachverhalt / Begründung:
Der Entwurf des
Stellenplanes 2023 wird in der Sitzung des Rates der Stadt Bramsche am 06.
Oktober 2022 eingebracht.
Sofern sich Änderungen für
den Stellenplan 2023 ergeben, werden diese für die Sitzungen
1. des
Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal (01.12.2022),
2. des
Verwaltungsausschusses (06.12.2022) und
3. des
Rates der Stadt Bramsche (08.12.2022)
berücksichtigt.
Stellenplan Teil A:
Der Stellenplan 2023 für die Beamtinnen und Beamten
(Teil A) weist gegenüber dem Vorjahr keine Veränderungen
auf.
Wie im Jahr 2022 sind für
das Jahr 2023 fünf Beamtenstellen eingerichtet.
Zwei Stellen entfallen auf Beamte auf Zeit (Bürgermeister und Erster
Stadtrat), drei Planstellen auf Laufbahnbeamte.
Stellenplan Teil B:
Der Stellenplan 2023 der Beschäftigten nach dem
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst TVöD (Teil B) ist
um 3,94 Vollzeitstellen von 134,83 auf 138,77 Stellen gestiegen.
Neu aufgenommen in den
Stellenplan Teil B wurden zwei Stellen im Fachbereich 4 – Stadtentwicklung, Bau
und Umwelt:
Es handelt sich zum einen um
eine Fachbereichsleiterstelle nach Entgeltgruppe 13 TVöD.
Derzeit nimmt der
Baudirektor in Personalunion die Aufgaben des Verwaltungsvorstandes für den
Baubereich und die Leitung des Fachbereichs 4 wahr.
Dem Baudirektor obliegt nicht
nur die strategische Leitung und Steuerung des Fachbereichs mit derzeit 65
Mitarbeitenden, sondern auch die zukunftsfähige Weiterentwicklung des
Stadtbildes durch Initiierung raumplanerischer und städtebaulicher Ziele. Auch
die Vorbereitung politischer Grundsatzentscheidungen, die vertrauensvolle
Zusammenarbeit mit den politischen Vertreterinnen und Vertretern sowie weiterer
Gremien und die Beratung der Bürgerinnen und Bürger, der Investoren etc.
gehören zu seinem Aufgabengebiet.
Die Wahrnehmung aller
Aufgaben in Personalunion ist für kleinere Kommunen grundsätzlich denkbar. Ab
einer bestimmten Verwaltungsgröße ist das „Modell Personalunion“ angesichts der
wachsenden und immer umfangreicher werdenden Aufgaben nicht mehr von Vorteil.
Vor dem Hintergrund ist die
Einrichtung einer Fachbereichsleiterstelle unerlässlich.
Die Fachbereichsleitung soll
zukünftig die operative Steuerung des Fachbereichs, aber auch die Bearbeitung
von Grundsatzangelegenheiten und die grundsätzliche Begleitung und Kontrolle
der Maßnahmen im Fachbereich 4 übernehmen.
Die Arbeitgeberkosten für
die Stelle betragen rund 90.000,00 Euro im Jahr (EG 13 Stufe 4 TVöD).
Zum anderen ist im
Fachbereich 4 eine Stelle für eine/n Stadtplaner/in nach Entgeltgruppe 11 TVöD
neu in den Stellenplan aufgenommen worden.
Derzeit sind 3,64
Stellenanteile für den Bereich Stadtplanung ausgewiesen.
Angesichts der Vielzahl der
aktuell und mittelfristig anstehenden Projekte (darunter auch mehrere Projekte
von großem finanziellen Volumen) ist eine weitere Stelle im Bereich
Stadtplanung erforderlich. Die Arbeitgeberkosten für die Stelle Stadtplanung betragen
rund 79.000,00 Euro im Jahr (EG 11 Stufe 4 TVöD).
Des Weiteren mussten zwei
Teilzeitstellen (2 x 0,5) von Beschäftigten im Stellenplan zusätzlich
ausgewiesen werden, die erst im Laufe des Jahres aus der Elternzeit
zurückkehren (im Stellenverteilungsplan bisher unter „Elternzeit“ aufgeführt). Im
Jahr 2023 werden allerdings auch Stellen durch Ruhestand der Stelleninhaber/innen
frei, so dass der Stellenplan faktisch nicht ausgeweitet wird und entsprechende
Stellenanteile im Folgejahr wieder entfallen können.
Die Personalreserve hat sich
um 0,5 Stellenanteile erhöht. Eine schwerbehinderte Mitarbeiterin aus dem Fachbereich
3 kann aufgrund ihrer Leistungsminderung ihre ursprünglichen Aufgaben nicht
mehr wahrnehmen. Ihr wurde ein vakanter Teilzeitarbeitsplatz im Familienbüro
zugewiesen. Gleichzeitig ist sie zu 50% der Personalreserve zugeordnet. Ein
Beschäftigungssicherungszuschuss wurde beantragt.
Die ursprünglichen Aufgaben
der o.g. Mitarbeiterin im Fachbereich 3 wurden inzwischen hausintern neu
strukturiert. Zusammen mit den deutlich gestiegenen Fallzahlen im Bereich
Grundsicherung und der erhöhten Arbeitsbelastung der Mitarbeiter/innen durch
aus der Ukraine geflüchtete Menschen hat sich der Stellenanteil im Fachbereich
3 ebenfalls um 0,5 Anteile erhöht.
Weitere minimale
Verschiebungen von Stellenanteilen haben sich im Bereich der Schulen (sowohl
bei den Schreibkräften als auch bei den Küchenkräften) sowie auch im
Fachbereich 2 – Ordnungswesen und Bürgerservice - ergeben.
Dem Personalrat und der
Gleichstellungsbeauftragten wird der Stellenplan im Rahmen ihrer
Beteiligungsrechte zugeleitet.
Beschlussvorschlag:
Die Stellenpläne
2023 (Teil A und B) werden als Bestandteil des Haushaltsplanes für das
Haushaltsjahr 2023 abschließend in der Sitzung des Rates am 08.12.2022 wie in
der Anlage dargestellt (ggfs. aktualisiert) beschlossen.