- Satzungsbeschluss gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
- Bezugsvorlage WP 16-21/0840, WP 16-21/0095 und WP 16-21/0123
Sachverhalt / Begründung:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt der Stadt Bramsche hat in seiner Sitzung am 02.07.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 176 „Östlich zu den Dieven“ beschlossen (siehe Bezugsvorlage WP 16-21/0840).
Hintergrund für das Bauleitplanverfahren ist die Schaffung
von Wohnbaugrundstücken im Ortsteil Kalkriese. Freie Grundstücke gibt es
zurzeit nicht, so dass dem Bedarf bzw. der Nachfrage von bauwilligen Familien
an Wohnbaugrundstücken nicht nachgekommen werden kann. Aufgrund der vorgenannten Situation ergibt sich daher
bauleitplanerischer Handlungsbedarf, weitere Wohnbauflächen für die Entwicklung
des Ortsteils Kalkriese auszuweisen. In Kalkriese soll dabei lediglich der
Eigenbedarf des Ortsteils für Wohngrundstücke gedeckt werden. Auf der Fläche
von ca. 0,6 Hektar können ca. 6 zusätzliche Einzelhäuser entstehen. Die Erweiterung fügt sich dabei an den
vorhandenen Siedlungsbereich Kalkrieses an. Dieser wird sinnvoll und maßvoll
ergänzt. Die neue Wohnbebauung wird
in Richtung Osten – zur freien Landschaft hin -
von einem 10m breiten Grünstreifen (öffentliche Grünfläche) eingefasst. Innerhalb dieser Grünfläche werden offene
durchgängige Grünbereiche mit punktuell angelegten Strauchgruppen aus
standortgerechten, landschaftstypischen Gehölzen geschaffen. Zusätzlich wird in
einem Pflanzabstand von je 10 m ein heimischer und standortgerechter Laubbaum
gepflanzt.
Für das Aufstellungsverfahren wurde nach § 1
Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB eine Umweltprüfung mit Eingriffsregelung und
spezieller Artenschutzprüfung (SAP) durchgeführt, um die voraussichtlich
erheblichen Umweltauswirkungen zu ermitteln und in einem Umweltbericht als
gesonderter Teil der Begründung zu beschreiben und bewerten. Im Zuge der Umweltprüfung wurde ein
ökologisches Defizit von 1.697 WE errechnet. Dieses Defizit wird über das
städtische Wegerandstreifenprojekt komplett im Ersatzflächenpool
„Wegerandstreifenprojekt Engter“ ausgeglichen.
Die Offenlegung des BBP Nr. 176 hat parallel
in der Zeit vom 11. Mai 2022 bis einschließlich 15. Juni 2022 stattgefunden.
Während des Auslegungszeitraumes hat sich gezeigt, dass in der Planzeichnung
des Bebauungsplanes Nr. 176 eine Zuordnungsfestsetzung hinzuzufügen ist, nach
der die Stadt für die Durchführung zugeordneter Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
gemäß der §§ 135 a bis c BauGB Kostenerstattungsbeträge gemäß der nach § 135 c
BauGB erlassenen Satzung erhebt. Damit die Kostenerstattungsbeträge für die
festgesetzten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in einem Kostenbescheid
rechtssicher gelten gemacht werden können, wurde die Planzeichnung des
Bebauungsplanes um eine entsprechende Zuordnungsfestsetzung ergänzt. Aufgrund
dieser Ergänzung wurde eine erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3
Satz 1 BauGB erforderlich.
Mit der Beschlussvorlage WP 16-21/0123 hat
der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 29.06.2021 die erneute
öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 176 gem. § 3 (2) BauGB
i.V.m. 4a (3) BauGB beschlossen, um eine
Zuordnungsfestsetzung für die rechtssichere Erhebung von
Kostenerstattungsbeiträge für die festgesetzten Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen
zu ergänzen. In einem verkürzten Zeitraum vom 06.07.2022 bis einschl. 21.7.2022
konnte die Öffentlichkeit die Planung einsehen und eine Stellungnahme zu den
geänderten Teilen des Bebauungsplanes abgeben. Parallel dazu wurden die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB zur
Stellungnahme aufgefordert. Innerhalb dieser Frist sind keine Stellungnahmen
eingegangen, die zu einer Änderung der Planung führen.
Nach Prüfung und Würdigung des Abwägungsmaterials empfiehlt die Verwaltung, den Bebauungsplan Nr. 176 „Östlich zu den Dieven“ in der jetzt vorliegenden Fassung als Satzung zu beschließen.
Hinweis: Das faunistische Gutachten – Brutvögel - und der Artenschutzbeitrag wurden mit der Vorlage WP 21-26/0095 übersandt. Die vorgenannten Unterlagen sind nach wie vor aktuell und somit Bestandteil dieser Beschlussvorlage.
Beschlussvorschlag:
1. Die im Rahmen des Planverfahrens
vorgebrachten und - soweit abwägungsbeachtlich - in der beigefügten Anlage
aufgelisteten Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen und jeweils
entsprechend der Spalte „Abwägung/Beschlussempfehlung“ beschieden. Die in der
Anlage aufgeführten Stellungnahmen sind Bestandteil des Satzungsbeschlusses.
2. Der Bebauungsplan Nr. 176 „Östlich zu den
Dieven“ wird gemäß § 10 BauGB in der vorliegenden Fassung als Satzung und
zusammen mit der dazugehörigen Begründung und Umweltbericht beschlossen.