- Satzungsbeschluss gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
- Bezugsvorlage WP 16-21/0668, WP 21-26/0069 und WP 21-26/0117
Sachverhalt / Begründung:
Mit dem
Bebauungsplan Nr. 170 „Spechtstraße“ wird das Flächenpotenzial für eine
bauliche Nachverdichtung im Ortsteil Lappenstuhl genutzt, indem unter
Berücksichtigung der örtlichen Rahmenbedingungen Planungsrecht für die
Bebaubarkeit von tiefen Gartengrundstücken geschaffen wird. Durch die Planung
können entlang einer neuen Erschließungsstraße mit Anbindung an die
Spechtstraße rd. 20 neue Wohnbaugrundstücke entstehen. Das Planvorhaben stellt
an dieser Stelle eine städtebaulich sinnvolle und angemessene Weiterentwicklung
des Siedlungsbereiches im Hinblick auf den Grundsatz der Innenentwicklung dar.
Für die Belange
des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB wurden eine
Umweltprüfung und eine spezielle Artenschutzprüfung vorgenommen, wodurch die
voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem
Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden. Das Kompensationsdefizit von
9.550 Werteinheiten wird über das städtische Wegerandstreifenprogramm
ausgeglichen. Bestandteil der Planung ist zudem eine schalltechnische
Beurteilung des Verkehrslärms.
Die Darstellung
von Wohnbauflächen im rechtswirksamen Flächennutzungsplan (FNP) beschränkt sich
auf die Bestandsbebauung entlang der vorhandenen Erschließungsstraßen. Um
zukünftig für den gesamten Planbereich Wohnbaufläche darzustellen, ist die
Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Für die dazugehörige 44.
Änderung des Flächennutzungsplanes hat der Rat der Stadt Bramsche in seiner Sitzung
am 23.06.2022 den Feststellungsbeschluss gefasst. Der
Flächennutzungsplanänderung liegt dem Landkreis Osnabrück zur Genehmigung vor.
Ferner ersetzt der Bebauungsplan die Innenbereichssatzung, die für den
Geltungsbereich des Bebauungsplanes aufgehoben werden soll.
Mit der
Beschlussvorlage WP 16-21/0967 hat der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung
am 29.06.2021 die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 170
gem. § 3 (2) BauGB i.V.m. 4a (3) BauGB
beschlossen, um insb. eine Zuordnungsfestsetzung für die rechtssichere Erhebung
von Kostenerstattungsbeiträge für die festgesetzten Ausgleich- und
Ersatzmaßnahmen zu ergänzen. In einem verkürzten Zeitraum vom 01.07.2022 bis
einschl. 15.07.2022 könnte die Öffentlichkeit die Planung einsehen und eine Stellungnahme
zu den geänderten Teilen des Bebauungsplanes abgeben. Parallel wurden die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB zur
Stellungnahme aufgefordert. Innerhalb dieser Frist sind keine Stellungnahmen
eingegangen, die zu einer Änderung der Planung führen.
Nach Prüfung und Würdigung des Abwägungsmaterials empfiehlt die Verwaltung, den Bebauungsplan Nr. 170 „Spechtstraße“ in der jetzt vorliegenden Fassung als Satzung zu beschließen.
Hinweis: Der Umweltbericht
wurde zusammen mit der Vorlage WP 21-26/0117 und die faunistische
Potenzialabschätzung, der Artenschutzbeitrag sowie die schalltechnische
Untersuchung wurden mit der Vorlage WP
21-26/0069 übersandt. Die vorgenannten Unterlagen sind nach wie vor
aktuell und somit Bestandteil dieser Beschlussvorlage.
Beschlussvorschlag:
1. Die im Rahmen des Planverfahrens
vorgebrachten und - soweit abwägungsbeachtlich - in der beigefügten Anlage
aufgelisteten Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen und jeweils
entsprechend der Spalte „Abwägung/Beschlussempfehlung“ beschieden. Die in der
Anlage aufgeführten Stellungnahmen sind Bestandteil des Satzungsbeschlusses.
2. Der Bebauungsplan Nr. 170 „Spechtstraße“ wird
gemäß § 10 BauGB in der vorliegenden Fassung als Satzung und zusammen mit der
dazugehörigen Begründung beschlossen.
3. Die „Satzung der Stadt Bramsche über die
Festlegung der Grenzen im Zusammenhang bebauter Ortsteile
(Innenbereichssatzung) für die Ortsteile Schleptrup u. Engter“ genehmigt am 07.
März 1984 durch den Landkreis Osnabrück wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Nr. 170 „Spechtstraße“ aufgehoben.