- Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
- Bezugsvorlage WP 11-16/0174
Sachverhalt / Begründung:
Die Liegenschaft der Landesaufnahmebehörde
(LAB) im Ortsteil Hesepe ist im wirksamen Flächennutzungsplan (1998) als Sonderbaufläche
(SO) mit der Zweckbestimmung „Grenzdurchgangslager“ dargestellt. Diese
Zweckbestimmung entspricht nicht mehr der heutigen und zukünftigen Nutzung der
Liegenschaft als Landesaufnahmestelle für Asylsuchende. Im Rahmen der 37.
Änderung des Flächennutzungsplanes soll die Zweckbestimmung deshalb in „Einrichtung
für Asyl/Flüchtlinge“ geändert werden. Ferner soll die Liegenschaft um das Flurstück
37/4, Flur 14, Gemarkung Hesepe erweitert werden. Diese geplante
Erweiterungsfläche von rd. 2,7 ha ist im wirksamen Flächennutzungsplan als
Fläche für Wald bzw. als Fläche für Landwirtschaft dargestellt und wird nunmehr
in Sonderbaufläche geändert.
Im Parallelverfahren wird der Bebauungsplan
Nr. 166 „Im Rehhagen“ aufgestellt, der das Gelände der LAB mit der Nutzung als Sonstiges
Sondergebiet ausweist und vertiefende Festsetzungen zur Bebaubarkeit der
Liegenschaft trifft. Hierdurch werden die Rahmenbedingungen für bauliche
Maßnahmen in Form von Sanierung und Nachverdichtung, sowie für Neuzuweisungen
von Nutzungen zu Gebäuden innerhalb der Liegenschaft, als auch für die Erweiterung
der Liegenschaft in südwestlicher Richtung geschaffen.
Nach § 2 Abs. 4 BauGB wurde für die Flächennutzungsplanänderung eine
Umweltprüfung mit einer Eingriffsregelung und einer speziellen
Artenschutzprüfung (SAP) durchgeführt. In der Umweltprüfung wurden die
voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen dieser Planung ermittelt sowie
in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet. Durch die Erweiterung der
Sonderbaufläche um rd. 2,7 ha entsteht – auf Ebene der vorbereiteten
Bauleitplanung - ein Kompensationsdefizit von 4.089 WE, das über die
Kompensationsflächenpools „Lindwehr“ und „Hof Igel“ ausgeglichen wird. Gegenstand
der Planung sind zudem eine FFH-Verträglichkeitsvorstudie, eine schalltechnische Beurteilung und eine wassertechnische Vorplanung
einschl. Versickerungsnachweis. Die Ergebnisse der vorgenannten Gutachten
werden in der Vorlage zum
Bebauungsplan Nr. 166 (Vorlage WP 16-21/0999) zusammenfassend wiedergeben.
Die eingegangenen Anregungen und Hinweise aus der frühzeitigen Beteiligung wurden zur Kenntnis genommen und - sofern abwägungsrelevant und städtebauliche vertretbar - in die Flächennutzungsplanänderung aufgenommen.
Es wird empfohlen, den vorliegenden Entwurf der 37. Flächennutzungsplanänderung einschließlich Begründung, Umweltbericht und dazugehörigen Gutachten bzw. Fachbeiträgen anzunehmen und die öffentliche Auslegung zu beschließen. Ferner findet die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, gem. § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB statt.
Hinweis: Die Gutachten zur 37. FNP-Änderung – OT Hesepe sind deckungsgleich mit denen zum B-Plan 166 „Im Rehhagen“. Die entsprechenden Gutachten sind der Vorlage WP 16-21/0999 beigefügt.
Beschlussvorschlag:
- Der Entwurf zur 37. Änderung des Flächennutzungsplanes – Ortsteil
Hesepe und der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung
beschlossen.
- Der Entwurf zur 37. Änderung des Flächennutzungsplanes – Ortsteil Hesepe
und der Entwurf der Begründung werden gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
ausgelegt.
- Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 u. § 1 a
BauGB wurde eine Umweltprüfung durchgeführt in der die voraussichtlichen
erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht
beschrieben und bewertet wurden.
- Der Umweltbericht ist Bestandteil der Begründung.
- Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren
Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, werden gem. § 4 Abs. 2
BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB unterrichtet und zur Äußerung
aufgefordert.
- Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt soll im Geltungsbereich
der 37. Änderung des Flächennutzungsplanes aufgehoben werden.
- Der
Geltungsbereich wird um den südlich verlaufenden Fußweg auf dem Flurstück
37/5, sowie um das Flurstück 32/21 und Teilbereiche der Flurstücke 29/4
und 29/2 erweitert.