Sachverhalt / Begründung:
Über
den Sachverhalt ist im Finanzausschuss ausführlich berichtet und mit der
Vorlage 924-1 informiert worden.
Nach
wie vor liegt keine endverhandelte Fassung der Öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung vor, die von allen beteiligten Kommunen akzeptiert wird. Dies ist
aber nach der bisher vorliegenden Entwurfsfassung des Landkreises Voraussetzung
für das in Kraft treten einer neuen Vereinbarung.
In
der Bürgermeisterkonferenz mit dem Landkreis am 02.12.2020 bestand auch
Einvernehmen darüber, dass eine Neuregelung der Finanzierung der Kindertagesbetreuung
nur einheitlich für alle Gemeinden erfolgen kann. Daher haben sich alle
Beteiligten darauf verständigt, die noch offene Frage einer sachgerechten
Verteilung der Finanzmittel ohne Zeitdruck noch einmal neu zu verhandeln.
Die
Verwaltung begrüßt diese Verständigung hinsichtlich des weiteren Verfahrens und
weist darauf hin, dass eine neue öffentlich-rechtliche Vereinbarung auch zu
einem späteren Zeitpunkt noch rückwirkend für das gesamte laufende Jahr
getroffen werden kann, wie dies auch beim Abschluss der noch geltenden
Vereinbarung von 2017 geschehen ist. Seinerzeit wurden die erforderlichen
Gremienbeschlüsse sogar erst im November und Dezember des Jahres 2017 gefasst.
Eine
Beschlussfassung entfällt daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt.