Betreff
Abschluss einer neuen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgaben der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege
Vorlage
WP 16-21/0924-2
Art
Mitteilungsvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Über den Sachverhalt ist im Finanzausschuss ausführlich berichtet und mit der Vorlage 924-1 informiert worden.

Nach wie vor liegt keine endverhandelte Fassung der Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vor, die von allen beteiligten Kommunen akzeptiert wird. Dies ist aber nach der bisher vorliegenden Entwurfsfassung des Landkreises Voraussetzung für das in Kraft treten einer neuen Vereinbarung.

In der Bürgermeisterkonferenz mit dem Landkreis am 02.12.2020 bestand auch Einvernehmen darüber, dass eine Neuregelung der Finanzierung der Kindertagesbetreuung nur einheitlich für alle Gemeinden erfolgen kann. Daher haben sich alle Beteiligten darauf verständigt, die noch offene Frage einer sachgerechten Verteilung der Finanzmittel ohne Zeitdruck noch einmal neu zu verhandeln.

Die Verwaltung begrüßt diese Verständigung hinsichtlich des weiteren Verfahrens und weist darauf hin, dass eine neue öffentlich-rechtliche Vereinbarung auch zu einem späteren Zeitpunkt noch rückwirkend für das gesamte laufende Jahr getroffen werden kann, wie dies auch beim Abschluss der noch geltenden Vereinbarung von 2017 geschehen ist. Seinerzeit wurden die erforderlichen Gremienbeschlüsse sogar erst im November und Dezember des Jahres 2017 gefasst.

Eine Beschlussfassung entfällt daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt.