Betreff
Abschluss einer neuen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgaben der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege
Vorlage
WP 16-21/0924
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt / Begründung:

 

Die öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgaben der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege, die mit Wirkung vom 01.01.2017 in Kraft getreten und bis zum 31.12.2022 befristet ist, soll ab dem 01.01.2021 durch eine Neufassung ersetzt werden. Wesentlicher Inhalt soll die Fortführung der Aufgabenwahrnehmung durch die kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden bei gleichzeitiger Anhebung der Kostenbeteiligung des Landkreises auf 50 % der den Gemeinden insgesamt entstehenden Netto-Ist-Kosten für die Wahrnehmung dieser Aufgaben sein, wobei als Bemessungsgrundlage die Netto-Ist-Kosten des Vorvorjahres zugrunde gelegt werden. Der Kreistag hat den Eckpunkten einer solchen neuen Vereinbarung bereits am 28.09.2020 zugestimmt und die Landrätin ermächtigt, eine entsprechende öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit den kreisangehörigen Kommunen abzuschließen.

Die angestrebte Verbesserung der Finanzierungsgrundlage ist grundsätzlich zu begrüßen. Bis zur Erstellung der Tagesordnung für den Finanzausschuss lag der Vereinbarungstext lediglich in einer zwischen den Beteiligten noch nicht endabgestimmten Entwurfsfassung vor. Der Tagesordnungspunkt ist daher zunächst zur Fristwahrung auf die Tagesordnung gesetzt worden. Der beschlussreife Text der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wird umgehend nachgereicht, sobald er vorliegt.

 


Beschlussvorschlag:

 

(Der Tagesordnungspunkt wird zunächst zur Fristwahrung auf die Tagesordnung gesetzt.)