Sachverhalt / Begründung:
Das
ehemalige Grundstück zur Errichtung eines Kindergartens im Ortsteil Schleptrup
soll einer Wohnbebauung zugeführt werden.
Das
Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 86 „Auf dem Diek“.
Im Rahmen der 1. Änderung des Bebauungsplanes ist das Grundstück als allgemeines
Wohngebiet (WA) festgesetzt worden. Die Änderung ist am 15. April 2020
rechtskräftig geworden. Durch die Erweiterung des allgemeinen Wohngebietes (WA)
wird die vorhandene Wohnbebauung sinnvoll ergänzt und nachverdichtet. Das
Grundstück befindet sich im Eigentum der Stadt Bramsche und hat eine Größe von
1.348 m².
Auf der Grundlage formulierter
Kriterien und Rahmenbedingungen soll ein Konzept für eine qualitative und nachhaltige
Bebauung entwickelt werden. Von den Teilnehmern werden ein Entwurf
und ein Nutzungskonzept erwartet, welches sich angemessen in das Umfeld
integriert. Der dörfliche Charakter des Ortsteils Schleptrup ist zu
berücksichtigen.
Es sollen Mietwohnungsobjekte
entstehen, da hierfür ein hoher Bedarf in der Stadt Bramsche besteht. Die Mieten
sollen sich dabei am Mietpreisspiegel der Stadt orientieren.
Es wird ein Kaufpreisangebot
erwartet, welches die in der Auslobung genannten Kriterien des einzureichenden
Konzeptes berücksichtigt. Der Bodenrichtwert liegt aktuell bei 65,00 €/m². Da
eine Aktualisierung der Bodenrichtwertkarte ansteht und die Bodenwerte auch in
der Stadt Bramsche steigen, hält die Verwaltung einen Mindestpreis von 75,00 €/m²
für gerechtfertigt.
Interessenten
werden zur Abgabe eines Kaufpreisgebotes sowie eines Bebauungs- und
Nutzungskonzeptes gemäß den Rahmenbedingungen und Kriterien der
Konzeptausschreibung für das o.g. Grundstück gebeten.
Beschlussvorschlag:
Die Konzeptausschreibung zur
Neubebauung des Flurstückes 187, Flur 6, Gemarkung Schleptrup wird
beschlossen.