- Satzungsbeschluss gem. § 10 Baugestzbuch (BauGB)
- Bezugsvorlagen WP 16-21/0584 und WP 16-21/0744
Sachverhalt / Begründung:
Der
Beschluss über die Aufstellung und die öffentliche Auslegung der 2. Änderung
des BBP Nr. 63 „Am Rüsskamp“ wurde am 04.06.2019 vom Verwaltungsausschuss der
Stadt Bramsche gefasst (Bezugsvorlage WP 16-21/0584). Die öffentliche Auslegung
der 2. Änderung des Bebauungsplanes hat in der Zeit vom 19.06.2019 bis
einschließlich 19.07.2019 stattgefunden. Parallel hierzu wurden die Träger
öffentlicher Belange und Behörden beteiligt. Im Rahmen dieser Beteiligung ist
vom Landkreis Osnabrück eine Stellungnahme eingegangen, die das Verfahren der
Bebauungsplanänderung betrifft. Um eine rechtlich einwandfreie Situation
herbeizuführen, wurde für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Am
Rüsskamp“ eine erneute öffentliche Auslegung und parallel hierzu die
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt (Bezugsvorlage WP
16-21/0744). Des Weiteren ist der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung
erweitert worden um einen Bereich zwischen Poststraße (südlich der Poststraße)
und Malgartener Straße. Diese Erweiterung hatte sich zwischenzeitlich aufgrund
von Bauvoranfragen und vor dem Hintergrund der Einbeziehung großflächiger
Grundstücke, die eine Nachverdichtung erlauben würden, ergeben.
Der
Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung wurde am 23.01.2020 vom
Verwaltungsausschuss der Stadt Bramsche gefasst. Die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 29.01.2020 erneut die
Gelegenheit gegeben, sich bis spätestens 11.03.2020 zum Planentwurf und
Begründung zu äußern. Des Weiteren hat der o. g. Bebauungsplan in der Zeit vom
10.02.2020 bis einschließlich 11.03.2020 im Rathaus der Stadt Bramsche,
Fachbereich 4 – Stadtentwicklung, Bau und Umwelt, erneut öffentlich ausgelegen.
Zeitgleich waren die Unterlagen zum Planverfahren unter www.stadt-bramsche.de/Bekanntmachungen.de einsehbar.
Das vorliegende Abwägungsmaterial ergibt sich aus den Stellungnahmen der Träger
öffentlicher Belange und der Anregung einer privaten Person.
Mit
der 2. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 63 „Am Rüsskamp“ kann die vorhandene
Wohnbebauung sinnvoll ergänzt und nachverdichtet werden. Dabei stellt der
Bebauungsplan eine Angebotsplanung für Bürger dar.
Nach
Prüfung des Abwägungsmaterials wird empfohlen, die 2. Änderung zum
Bebauungsplan Nr. 63 „Am Rüsskamp“ in der vorliegenden Fassung, einschließlich
der Begründung, als Satzung zu beschließen.
Beschlussvorschlag:
1.
Die im
Rahmen des Planverfahrens vorgebrachten und soweit abwägungsbeachtlich – in der
beigefügten Anlage aufgelisteten Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis
genommen und jeweils entsprechend der Spalte „Abwägung / Beschlussempfehlung“
beschieden. Die in der Anlage aufgeführten Stellungnahmen sind Bestandteil des
Satzungsbeschlusses.
2.
Der
Bebauungsplan Nr. 63 „Am Rüsskamp“, 2. Änderung, wird gemäß § 10 BauGB in der
vorliegenden Fassung einschließlich der dazugehörigen Begründung als Satzung
beschlossen.