Betreff
Bebauungsplan Nr. 63 "Am Rüsskamp", 2. Änderung
- Satzungsbeschluss gem. § 10 Baugestzbuch (BauGB)
- Bezugsvorlagen WP 16-21/0584 und WP 16-21/0744
Vorlage
WP 16-21/0790
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

Der Beschluss über die Aufstellung und die öffentliche Auslegung der 2. Änderung des BBP Nr. 63 „Am Rüsskamp“ wurde am 04.06.2019 vom Verwaltungsausschuss der Stadt Bramsche gefasst (Bezugsvorlage WP 16-21/0584). Die öffentliche Auslegung der 2. Änderung des Bebauungsplanes hat in der Zeit vom 19.06.2019 bis einschließlich 19.07.2019 stattgefunden. Parallel hierzu wurden die Träger öffentlicher Belange und Behörden beteiligt. Im Rahmen dieser Beteiligung ist vom Landkreis Osnabrück eine Stellungnahme eingegangen, die das Verfahren der Bebauungsplanänderung betrifft. Um eine rechtlich einwandfreie Situation herbeizuführen, wurde für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Am Rüsskamp“ eine erneute öffentliche Auslegung und parallel hierzu die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt (Bezugsvorlage WP 16-21/0744). Des Weiteren ist der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung erweitert worden um einen Bereich zwischen Poststraße (südlich der Poststraße) und Malgartener Straße. Diese Erweiterung hatte sich zwischenzeitlich aufgrund von Bauvoranfragen und vor dem Hintergrund der Einbeziehung großflächiger Grundstücke, die eine Nachverdichtung erlauben würden, ergeben.

   

Der Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung wurde am 23.01.2020 vom Verwaltungsausschuss der Stadt Bramsche gefasst. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 29.01.2020 erneut die Gelegenheit gegeben, sich bis spätestens 11.03.2020 zum Planentwurf und Begründung zu äußern. Des Weiteren hat der o. g. Bebauungsplan in der Zeit vom 10.02.2020 bis einschließlich 11.03.2020 im Rathaus der Stadt Bramsche, Fachbereich 4 – Stadtentwicklung, Bau und Umwelt, erneut öffentlich ausgelegen. Zeitgleich waren die Unterlagen zum Planverfahren unter www.stadt-bramsche.de/Bekanntmachungen.de einsehbar. Das vorliegende Abwägungsmaterial ergibt sich aus den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Anregung einer privaten Person.   

 

Mit der 2. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 63 „Am Rüsskamp“ kann die vorhandene Wohnbebauung sinnvoll ergänzt und nachverdichtet werden. Dabei stellt der Bebauungsplan eine Angebotsplanung für Bürger dar.

 

Nach Prüfung des Abwägungsmaterials wird empfohlen, die 2. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 63 „Am Rüsskamp“ in der vorliegenden Fassung, einschließlich der Begründung, als Satzung zu beschließen.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

1.       Die im Rahmen des Planverfahrens vorgebrachten und soweit abwägungsbeachtlich – in der beigefügten Anlage aufgelisteten Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen und jeweils entsprechend der Spalte „Abwägung / Beschlussempfehlung“ beschieden. Die in der Anlage aufgeführten Stellungnahmen sind Bestandteil des Satzungsbeschlusses.

 

2.       Der Bebauungsplan Nr. 63 „Am Rüsskamp“, 2. Änderung, wird gemäß § 10 BauGB in der vorliegenden Fassung einschließlich der dazugehörigen Begründung als Satzung beschlossen.