Sachverhalt / Begründung:
Der Beschluss über die Aufstellung und
die öffentliche Auslegung der 2. Änderung des BBP Nr. 63 „Am Rüsskamp“ wurde am
04.06.2019 vom Verwaltungsausschuss der Stadt Bramsche gefasst (Bezugsvorlage
WP 16-21/0584). Die öffentliche Auslegung der 2. Änderung des Bebauungsplanes
hat in der Zeit vom 19.06.2019 bis einschließlich 19.07.2019 stattgefunden.
Parallel hierzu wurden die Träger öffentlicher Belange und Behörden beteiligt.
Im Rahmen dieser Beteiligung ist vom Landkreis Osnabrück eine Stellungnahme
eingegangen, die das Verfahren der Bebauungsplanänderung betrifft. Mit der 2.
Änderung des Bebauungsplanes sind die Geltungsbereiche von zwei Bebauungsplänen
einbezogen worden, zum einen der Ursprungsplan Nr. 63 „Am Rüsskamp“ und zum
anderen ein kleiner Teilbereich des BBP Nr. 87
„Blankenburger Straße“. Die Änderung eines Bebauungsplanes darf jedoch
nur für den Geltungsbereich eines B-Planes gelten, nicht für mehrere Pläne.
Um eine rechtlich einwandfreie
Situation herbeizuführen, werden deshalb nunmehr zwei einzelne Verfahren
durchgeführt. Für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Am Rüsskamp“
werden eine erneute öffentliche Auslegung und parallel hierzu die Beteiligung
der Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Die 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 87 „Blankenburger Straße“ wird als eigenständiges Verfahren
durchgeführt.
Des Weiteren ist der Geltungsbereich
der Bebauungsplanänderung erweitert worden um einen Bereich zwischen Poststraße
(südlich der Poststraße) und Malgartener Straße. Diese Erweiterung hat sich zum
einen aufgrund von Bauvoranfragen und zum anderen vor dem Hintergrund der
Einbeziehung großflächiger Grundstücke, die eine Nachverdichtung erlauben
würden, ergeben.
Im
Plangebiet kann die vorhandene Wohnbebauung sinnvoll ergänzt und nachverdichtet
werden. Dabei stellt der Bebauungsplan eine Angebotsplanung für Bürger dar.
Im
bestehenden Wohnquartier zwischen „Malgartener Straße“ und „Am Rüßkamp“ ist bei
einzelnen Grundstücken aufgrund der Tiefe der Grundstücke eine Nachverdichtung
möglich. Um den Erschließungsaufwand zu möglichst minimieren, werden die
potentiell zusätzlichen Baugrundstücke, wo es möglich ist, direkt an die
Malgartener Straße (K 150) angebunden. Auch an der Poststraße ermöglichen
großflächige Grundstücke eine Nachverdichtung. Diese werden über die Poststraße
und einen inneren Erschließungsstich erschlossen.
Die
Art und das Maß der baulichen Nutzung im Geltungsbereich der
Bebauungsplanänderung orientieren sich an der vorhandenen Nutzung innerhalb des
Ursprungsplanes Nr. 63 „Am Rüsskamp“. Entsprechend dem Charakter der
umliegenden Wohnbebauung wird ein allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt.
Bezüglich des Maßes der baulichen Nutzung werden sowohl die bisherige Bebauung
als auch die Gestaltungsfreiheit potentieller Bauherren berücksichtigt.
Die
Verwaltung empfiehlt, den vorliegenden Entwurf der 2. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 63 „Am Rüsskamp“ einschl. Begründung entsprechend des
Beschlussvorschlages zu beschließen, die erneute öffentliche Auslegung gem. § 3
Abs. 2 BauGB i.V.m. durchzuführen und die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a (3) BauGB parallel zur
öffentlichen Auslegung zu beteiligen. Die Erweiterung des Geltungsbereiches ist
ebenfalls zu beschließen.
Beschlussvorschlag:
1.
Der Entwurf der 2. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 63 „Am Rüsskamp“ und
der Entwurf der Begründung werden beschlossen und der Bebauungsplan wird gem. §
3 (2) BauGB i.V.m. § 4 a (3) BauGB erneut öffentlich ausgelegt.
2. Die Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange wird gleichzeitig mit der erneuten öffentlichen
Auslegung gem. § 4 (2) BauGB i.V.m. § 4 a (3) BauGB durchgeführt.
3.
Der rechtskräftige Bebauungsplan
Nr. 63 „Am Rüsskamp“ soll im Geltungsbereich der vorliegenden 2. Änderung außer
Kraft gesetzt werden.
4.
Der Geltungsbereich ist dem
anliegenden Lageplan zu entnehmen und wird um Flächen südlich der Poststraße
erweitert.
4. Das Verfahren zur 1.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Am Rüsskamp“ wird mit Inkrafttreten der 2. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 63 aufgehoben.