Sachverhalt / Begründung:
Den Gremien wurde mit Vorlage WP 16-21/0736 der Stellenplan 2020 zur
Beratung bzw. zum Beschluss vorgelegt.
Zwischenzeitlich ist bei der Stadt Bramsche der Abschlussbericht der
KGSt zur Organisationsuntersuchung für den Betriebshof der Stadt Bramsche
im Entwurf eingegangen.
Der Entwurf des Abschlussberichts kommt zu dem Ergebnis, dass mindestens
ein Stellenmehrbedarf gegenüber der IST-Stellenausstattung von 2,0 Stellen
(VZÄ) besteht.
Daher wird den Gremien mit dieser Vorlage der um zwei Stellen nach oben
korrigierte Stellenplan vorgelegt. Die
beiden Stellen wurden im Teil B unter der Entgeltgruppe 5 ausgewiesen (statt
29,55 jetzt 31,55 Stellen).
Der Stellenplan bildet eine Obergrenze und ist zwingend einzuhalten.
Aus dem Gebot zur Einhaltung des Stellenplans folgt aber nicht, dass die
im Stellenplan ausgewiesenen Stellen zwingend besetzt werden müssen.
Absprachegemäß
erfolgt eine Besetzung der beiden Stellen erst dann, wenn das zukünftige Leistungsportfolio des
Betriebshofs politisch entschieden ist.
Beschlussvorschlag:
Die Stellenpläne 2020 (Teil A und Teil B) werden als Bestandteil der Haushaltssatzung des Haushaltsplanes 2020 wie in der Anlage dargestellt beschlossen.