Betreff
Haushaltsplan - Stellenplan 2020
Vorlage
WP 16-21/0736
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt / Begründung:

 

Der Stellenplan 2020 für die Beamtinnen und Beamten weist mit 7,75 Planstellen eine Vollzeitstelle weniger aus als im Jahr zuvor (8,75 Planstellen im Jahr 2019).

Die Stelleninhaberin einer Planstelle der Besoldungsgruppe A 11 (abgeordnet zum Landkreis Osnabrück – jobcenter ) hat beantragt, sie mit Ablauf des Monats Dezember 2019 in den Ruhestand zu versetzen.  Dem Antrag kann entsprochen werden.  Ab 2020 kann die Planstelle entfallen.

Weitere Veränderungen sieht der Stellenplan 2020 für die Beamtinnen und Beamten nicht vor.

 

 

Die Stellenanteile im Stellenplan 2020 der Beschäftigten nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) sind um 0,57 Vollzeitstellen von 128,39 auf 127,82 gesunken.

 

Eine Einsparung im Umfang von 0,24 Stellenanteilen ergibt sich aus der Teilung der Vollzeitstelle im Bereich Wirtschaftsförderung in zwei Teilzeitstelle im Umfang von 0,26 und 0,50 Stellenanteilen.  Auf die Vorlage WP 16-21/0635 wird insofern verwiesen.

 

Weitere kleinere Einsparungen konnten erzielt werden z.B. durch Verlagerung bzw. Optimierung von Aufgaben oder auch durch den Einsatz von spezieller Software. Auch durch Ruhestand  von Beschäftigten konnten kleinere Veränderungen bei Stellen vorgenommen werden. 

Auch allen Rückkehrerinnen aus der Elternzeit konnten adäquate Stellen zugewiesen werden ohne den Stellenplan auszuweiten.

Neu eingerichtet wurde im Fachbereich 1 die „Zentrale Vergabestelle“ mit einem Umfang von 30 Wochenstunden (0,77%). Durch die EU-Vergaberichtlinie sind öffentliche Auftraggeber grds. dazu verpflichtet, in ihren Vergabeverfahren elektronische Kommunikationsmittel zu nutzen.

Die Personalkosten der Stadt Bramsche für diese Stelle belaufen sich auf ca. 50.000,00 Euro.

 

Die einzelnen Maßnahmen sind dem Stellenbesetzungsplan (s. Vorlage WP 16-21/0737) zu entnehmen.             

 

Dem Personalrat und der Gleichstellungsbeauftragten wurde ein Entwurf des Stellenplanes im Rahmen der Beteiligungsrechte zugeleitet.


Beschlussvorschlag:

 

Die Stellenpläne 2020 (Teil A und Teil B) werden als Bestandteil der Haushaltssatzung des Haushaltsplanes 2020 wie in der Anlage dargestellt beschlossen.