Betreff
Bebauungsplan Nr. 61 "Gehnesch" mit örtlichen Bauvorschriften, 1. Änderung - - Satzungsbeschluss gem. § 10 Baugesetzbuch (Bau GB)
- Bezugsvorlage Nr. WP WP 16-21/0276
Vorlage
WP 16-21/0374
Aktenzeichen
61-26-61.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

Im Rahmen der Beschluss-Vorlage Nr. WP 11-16-21/0276 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt in öffentlicher Sitzung am 08.02.2018 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 61 „Gehnesch“, mit örtlichen Bauvorschriften, 1. Änderung beschlossen. Gegenstand der Planung ist die Erweiterung der überbaubaren Fläche im Bereich des vorhandenen Kindergartens einschl. angrenzender Nachbargrundstücke und Teilzurücknahme der Erschließungsstraße im Bereich der Straße „Zum Steinbruch“. Durch die Änderung des Bebauungsplanes soll eine Erweiterung des Kindergartens um eine Krippengruppe planungsrechtlich vorbereitet werden. Der überbaubare Bereich auf dem Kindergartengrundstück soll um ca. 9,0 m in Richtung Süden erweitert werden.

 

Mit der Beschluss-Vorlage Nr. WP 16-21/0276 hat der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 15.02.2018.die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 61 „Gehnesch“ mit örtlichen Bauvorschriften, 1. Änderung, einschließlich Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Ortsrat Ueffeln ist zuvor beteiligt worden und hat dem Entwurf des Bebauungsplanes mehrheitlich zugestimmt. Parallel hat die Bauverwaltung mehrere Gespräche mit Anliegern des Kindergartens geführt, um über Details der Planung zu informieren.

 

Nach Veröffentlichung in den „Bramscher Nachrichten“ und durch Aushang im Rathaus am 17.02.2018 und E-Mail und Schreiben vom 16.02.2018 wurde den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange die Gelegenheit gegeben, sich bis spätestens zum 29.03.2018 zum Planentwurf und der Begründung zu äußern. Das vorliegende Abwägungsmaterial ergibt sich aus den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und privaten Anregungen.

 

Bei den Stellungnahmen handelt es  sich in erster Linie um Ergänzungen in der Plandarstellung und die Bitte der Versorgungsträger um eine rechtzeitige Beteiligung vor Baubeginn. Des Weiteren wurde der Hinweis, dass das Plangebiet im Wasservorranggebiet Thiene liegt und eine zukünftige Ausweisung als Wasserschutzgebiet Zone III vorgesehen ist, in die Planunterlage aufgenommen. Der Anregung der Feuerwehr, die Fahrspur im Bereich des Kinderkartens auf 3,50 m auf zu weiten wird gefolgt, indem zusätzlich neben einer Fahrspur von 2,90 m Breite eine beidseitige, befahrbare, gepflasterte Rinne von jeweils 0,30 m entsteht.

Bei den privaten Anregungen ging es im Wesentlichen um Wünsche hinsichtlich der Ausführung der zukünftigen Gestaltung der Voßstraße. Diesen Wünschen wird entsprochen.

 

Nach Prüfung und Würdigung des Abwägungsmaterials wird empfohlen, den Bebauungsplan Nr. 61 „Gehnesch“, mit örtlichen Bauvorschriften, 1.Änderung, in der vorliegenden Fassung einschließlich der Begründung, zu beschließen.

 


Beschlussvorschlag:

1.    Die im Rahmen des Planverfahrens vorgebrachten und soweit abwägungsbeachtlich – in der beigefügten Anlage aufgelisteten Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen und jeweils entsprechend der Spalte „Abwägung / Beschlussempfehlung beschieden. Die in der Anlage aufgeführten Stellungnahmen sind Bestandteil des Satzungsbeschlusses.

2.    Der Bebauungsplan Nr. 61 „Gehnesch“, mit örtlichen Bauvorschriften, 1. Änderung, wird gemäß § 10 BauGB in der vorliegenden Fassung als Satzung beschlossen, zudem die beigefügte Begründung. Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 61 wird im Geltungsbereich der 1. Änderung aufgehoben.