Betreff
Bebauungsplan Nr. 14 "Industriegebiet an der Hafenstraße" mit örtlichen Bauvorschriften, 8. Änderung
Satzungsbeschluss gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
- Bezugsvorlage WP 11-16/364 und WP 16-21/0164
Vorlage
WP 16-21/0232
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

Im Rahmen der Beschluss-Vorlage Nr. WP 11-16/364 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt in öffentlicher Sitzung am 30.5.2013 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Industriegebiet an der Hafenstraße“, 8. Änderung beschlossen.

 

Der Aufstellungsbeschluss wurde am 01.07.2013 ortsüblich bekannt gemacht.

 

Das weitere Planverfahren erfolgte im vereinfachten Verfahren gem. § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung). Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB wurde abgesehen. § 4 c BauGB wurde nicht angewendet. Ferner wurde von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.

 

Mit der Beschluss-Vorlage Nr. WP 16-21/0164 hat der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 24.08.2017 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Industriegebiet an der Hafenstraße“, 8. Änderung, mit örtlichen Bauvorschriften,  einschließlich Begründung und schalltechnischer Immissionsprognose gemäß § 3, Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4, Abs. 2 BauGB beschlossen.

 

Nach Veröffentlichung in den „Bramscher Nachrichten“ und durch Aushang im Rathaus am 02.09.2017 und E-Mail vom 08.09.2017 wurde den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange die Gelegenheit gegeben, sich bis spätestens 13.10.2017 zum Planentwurf und der Begründung zu äußern. Des Weiteren hat der o. g. Bebauungsplan in der Zeit vom 11.09.2017 bis einschließlich 13.10.2017 im Rathaus der Stadt Bramsche, Fachbereich 4 – Stadtentwicklung, Bau und Umwelt, ausgelegen. Das vorliegende Abwägungsmaterial ergibt sich aus den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange.

 

Mit der 8. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 14 „Industriegelände an der Hafenstraße“ wird die Voraussetzung für die Ansiedlung eines Mischgebiets verträglichen  Lebensmitteldiscounters, bis zu einer maximalen Verkaufsfläche von unter 800 m², planungsrechtlich abgesichert.

 

Nach Prüfung und Würdigung des Abwägungsmaterials wird empfohlen, die 8. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 14 „Industriegebiet an der Hafenstraße“, mit örtlichen Bauvorschriften in der vorliegenden Fassung, einschließlich der Begründung zu beschließen.


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die im Rahmen des Planverfahrens  vorgebrachten und soweit abwägungsbeachtlich – in der beigefügten Anlage aufgelisteten Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen und jeweils entsprechend der Spalte „Abwägung / Beschlussempfehlung“ beschieden. Die in der Anlage aufgeführten Stellungnahmen sind Bestandteil des Satzungsbeschlusses.

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 14 „Industriegebiet an der Hafenstraße“ mit örtlichen Bauvorschriften, 8. Änderung, wird gemäß § 10 BauGB in der vorliegenden Fassung als Satzung beschlossen, zudem die beigefügte Begründung.