Betreff
Neufassung der Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Bramsche - Abwasserbeseitigungsbetrieb
Vorlage
WP 16-21/0143-1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Damit wird klargestellt, dass die Anlage zur Vorlage für den Geltungsbereich des Anschlusszwangs maßgeblich ist und nur die dort gekennzeichneten Teile der Ortschaften erfasst werden. Dies entspricht der bisher geltenden Regelung.

 


Beschlussvorschlag:

 

§ 3 a) Abs. 1 der Abwassersatzung erhält folgende Fassung:

                § 3a Anschluss- und Benutzungszwang Niederschlagswasser

                (1) Jeder/Jede Grundstückseigentümer/in in den im Anhang 1 gekennzeichneten Teilen            der Ortschaften Bramsche und Achmer ist verpflichtet, sein/ihr Grundstück auch bezüglich          des Niederschlagswassers an die öffentliche Niederschlagswasserkanalisation anzuschließen,       sobald auf dem Grundstück Niederschlagswasser auf Dauer anfällt und die öffentliche            Niederschlagswasserkanalisation für das Grundstück betriebsbereit vorhanden ist.