Sachverhalt / Begründung:
Die
derzeitig noch gültige Abwasserbeseitigungssatzung vom 19. November 1992 entspricht
in vielen Paragraphen nicht mehr dem aktuellen Stand.
Durch
Entwicklung neuer Techniken und Verfahren im Abwasserbereich, Veränderungen der
Gesetze und Normen sowie Anpassung an das aktuelle EU-Recht ist es
erforderlich, die bestehende Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Bramsche
anzupassen.
Die
Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände hat in Abstimmung mit dem
Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz eine
Mustersatzung entwickelt, die nach Anpassung an die örtlichen Gegebenheiten von
den Kommunen übernommen werden kann. Entsprechend folgt der anliegende Entwurf
einer Neufassung im Wesentlichen den Empfehlungen der Mustersatzung.
Eine
entscheidende Änderung zur bisherigen Fassung ist auch die Zusammenlegung der derzeitigen
Abwasserbeseitigungssatzung mit der Satzung über die Beseitigung von Abwasser
aus Grundstücksabwasseranlagen der Stadt Bramsche. In der Mustersatzung des
Landes Niedersachsen ist dieses ebenso
empfohlen.
Besonders
viele Änderungen ergaben sich aus der Anpassung an die neuen Normbezeichnungen.
Dies betrifft in vielen Bereichen die Herrichtung und Unterhaltung der
Entwässerungsanlagen auf den privaten Grundstücken (§ 10 ff).
Eine
weitere große Veränderung ergibt sich in den Kriterien für das in den
öffentlichen Kanal eingeleitete Abwasser (§ 8). Hier sind jetzt die Grenzwerte
mit ihrer Bestimmungsmethode genannt. Die vorgeschlagenen Grenzwerte aus der
Mustersatzung wurden bei Bedarf an die verschärften Grenzwerte aus der derzeitigen
Abwasserbeseitigungssatzung, begründet aus den Anhängen des WHG zur
Industrieüberwachung, angepasst.
Auf
Grund der vielen Änderungen empfiehlt der ABB die Neufassung durch den Rat der
Stadt Bramsche beschließen zu lassen.
Betriebsleiter
Beschlussvorschlag:
Die der Vorlage anliegende Neufassung
der Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Bramsche wird beschlossen.