Betreff
Bebauungsplan Nr. 131 "Innenstadt I - 3. Änderung" mit örtlichen Bauvorschriften
- Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
- Bezugsvorlage WP 11-16/108
Vorlage
WP 11-16/900
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt hat in seiner Beschluss-Vorlage WP 11-16/804 in seiner Sitzung vom 08.10.2015 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 131 „Innenstadt I – 3. Änderung“ mit baugestalterischen Festsetzungen in Verbindung mit § 13 a sowie den Auslegungsbeschluss gemäß § 3, Abs. 2 BauGB beschlossen. Von einer Umweltprüfung nach § 2, Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht nach § 2 a BauGB wurde abgesehen. Ferner wurde von der frühzeitigen Unterrichtung der Erörterung der Öffentlichkeit nach § 3, Abs. 1 BauGB und der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4, Abs. 1 BauGB abgesehen. Die amtliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2, Abs. 1 BauGB sowie die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 131 „Innenstadt I – 3. Änderung“ mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 3, Abs. 2 BauGB erfolgte am 24.10.2015. Im Zeitraum vom 02.11.2015 bis einschl. 02.12.2015 ist gemäß § 4 a, Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs gemäß § 3, Abs. 2 durchgeführt worden.

 

Das vorliegende Abwägungsmaterial ergibt sich aus den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange. Von Seiten der Öffentlichkeit (private Stellungnahmen) wurden keine Stellungnahmen abgegeben.

 

Nach Prüfung und Würdigung des Abwägungsmaterials empfiehlt die Verwaltung, den Bebauungsplan Nr. 131 „Innenstadt I – 3. Änderung“, mit örtlichen Bauvorschriften, in der jetzt vorliegenden Fassung als Satzung zu beschließen. Die dazugehörige Begründung ist mit weiteren Unterlagen (Abwägungsmaterial) dieser Vorlage beigefügt.

 

 

Anlagen

1.    Begründung

2.    Planzeichnung

3.    Abwägung öffentliche Auslegung


Beschlussvorschlag:

 

1.    Die im Rahmen des Planverfahrens vorgebrachten und – soweit abwägungsbeachtlich – in der beigefügten Anlage aufgelisteten Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen und jeweils entsprechend der Spalte „Abwägung / Beschluss-Empfehlung“ beschieden. Die in der Anlage aufgeführten Stellungnahmen sind Bestandteil des Satzungsbeschlusses.

2.    Der Bebauungsplan Nr. 131 „Innenstadt I – 3. Änderung“, mit örtlichen Bauvorschriften, wird gemäß § 10 BauGB in der vorliegenden Fassung als Satzung und zusammen mit der beigefügten Begründung beschlossen.