Betreff
32. Änderung des Flächennutzungsplanes - Ortsteil Hesepe
- Auslegungsbeschluss gemäß § 3, Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
- Bezugsvorlage Nr. WP 116-16/527
Vorlage
WP 11-16/847
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt hat in seiner Sitzung am 20.03.2014 die Aufstellung der 32. Flächennutzungsplanänderung – Ortsteil Hesepe gemäß § 3, Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

 

Die 32. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 159 „Stapelberger Weg“, mit örtlichen Bauvorschriften. Im gültigen Flächennutzungsplan von 1998 wird der Geltungsbereich der o. g. Flächennutzungsplanänderung überwiegend als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Friedhof“ dargestellt. Der südlich angrenzende Bereich mit vorhandener Wohnbebauung ist als Mischgebietsfläche dargestellt. Eine weitere kleinere Fläche im Westen ist planungsrechtlich dem Außenbereich gemäß § 35 BauGB zuzuordnen.

 

In der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes ist eine Ausweisung überwiegend als Wohnbaufläche vorgesehen. Lediglich entlang der südlichen Grenze in einer Tiefe von 28 m ist  eine Mischbaufläche dargestellt. Die vorhandene Friedhofsanlage wird durch die Darstellung einer öffentlichen Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Friedhof“ weiterhin abgesichert.

 

Für die Berücksichtigung der Umweltbelange nach § 1, Abs. 6, Nr. 7 und § 1 a BauGB wurde eine Umweltprüfung einschließlich spezieller Artenschutzprüfung (SAP) und Eingriffsregelung durchgeführt. Das Ergebnis wurde in den Umweltbericht, der Bestandteil der Begründung ist, eingearbeitet.

 

Eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach §, Abs. 1 BauGB (Öffentlichkeitsbeteiligung) und § 4, Abs. 1 BauGB (Trägerbeteiligung) wurde durchgeführt.

 

Die eingegangenen Anregungen und Hinweise wurden in den Bebauungsplan und in die Begründung aufgenommen.

 

Es wird empfohlen, die vorliegende 32. Änderung des Flächennutzungsplanes – Ortsteil Hesepe einschließlich Begründung und Umweltbericht  anzunehmen und die öffentliche Auslegung gemäß § 3, Abs. 2 BauGB zu beschließen.

 

Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4, Abs. 2 BauGB findet im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes statt.  


Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Entwurf zur 32. Änderung des Flächennutzungsplanes – Ortsteil Hesepe und der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung beschlossen.

2.    Der Entwurf zur 32. Änderung des Flächennutzungsplanes – Ortsteil Hesepe und der  Entwurf der Begründung werden gemäß § 3, Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

3.    Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1, Abs. 6, Nr. 7 und § 1 a BauGB wurde eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden.

4.    Der Umweltbericht ist Bestandteil der Begründung.

5.    Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden, werden gemäß § 4, Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3, Abs. 2 BauGB unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert.