Betreff
Bebauungsplan Nr. 157 "Windpark Wittefeld" mit baugestalterischen Festsetzungen
- Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
- Bezugsvorlage Nr. 481/WP 11-16
Vorlage
WP 11-16/789
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt hat in seiner Sitzung am 18.12.2013 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 157 „Windpark Wittefeld“ gemeinsam mit der Aufstellung der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) in den Ortsteilen Epe, Schleptrup, Lappenstuhl und Kalkriese beschlossen. Auf die Vorlagen Nr. 481/WP 11-16 und Nr. 471/WP 11-16 wird verwiesen.

 

Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes erfolgt in Abstimmung mit dem Vorhabenträger der Windenergie Wittefeld GmbH & Co. KG. Hierzu wurde ein entsprechender Durchführungsvertrag zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Bramsche geschlossen. Der Entwurf des Durchführungsvertrages wurde im Verwaltungsausschuss in der Sitzung am 19.12.2013 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 157 „Windpark Wittefeld“ wurde gem. § 2 Abs. 1 BauGB am 01.02.2014 durch Veröffentlichung in den Bramscher Nachrichten und durch Aushang am Rathaus der Stadt Bramsche bekannt gemacht. Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wurde durchgeführt. Diese wurde durch Veröffentlichung in den Bramscher Nachrichten und durch Aushang am Rathaus der Stadt Bramsche am 26.06.2014 bekannt gemacht. Hierbei wurde auch auf die Informations- und Erörterungsveranstaltungen am 03.07.2014 im Siedlertreff im Ortsteil Lappenstuhl hingewiesen. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB konnten die Planunterlagen bei gleichzeitiger Gelegenheit zur Stellungnahme vom 30.06.2014 bis einschließlich 31.07.2014 von jedermann öffentlich eingesehen werden.

 

Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde mit Schreiben vom 04.07.2014 und mit E-Mail vom 08.07.2014 gem. § 4 Abs. 1 BauGB Gelegenheit gegeben, sich spätestens bis zum 12.08.2014 zu dem Planentwurf und der Begründung insbesondere auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern. Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen, Einwendungen, Anregungen und Hinweise wurden soweit abwägungsrelevant in den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 157 „Windpark Wittefeld“ und in die Begründung eingearbeitet.

 

Zur Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege wurden Brut- und Rastvogelerfassungen (2013/2014) und eine Fledermauserfassung (2013) durchgeführt. Darüber hinaus wurde im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung ein landschaftspflegerischer Begleitplan ausgearbeitet und auf der Grundlage einer Landschaftsbildanalyse das Landschaftsbild bewertet.

 

Zur Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange wurde im Rahmen einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (SAP) ein Artenschutzfachbeitrag erstellt. Die Ergebnisse der Umweltprüfung einschließlich der SAP sowie das Ergebnis des landschaftspflegerischen Begleitplanes sind im Umweltbericht beschrieben und bewertet. Der Umweltbericht bildet einen gesonderten Teil der Begründung.

 

Zur Ermittlung der zu erwartenden Schallimmissionen wurde ein schalltechnisches Gutachten erstellt. Der Bebauungsplan enthält Festsetzungen zum vorbeugenden Schallschutz. Ebenfalls wurde zum Schutz vor Schattenschlag eine Schattenwurfberechnung für die geplanten WEA durchgeführt. Hierzu ist ebenfalls eine entsprechende Festsetzung im Bebauungsplan aufgenommen. Zum Themenkomplex “Infraschall“, der von den Betroffenen umfänglich thematisiert wurde, existieren bislang keine gesetzlichen Normen. Aus diesem Grund konnten keine rechtlich belastbaren Festsetzungen dahingehend getroffen werden.Hier gäbe es nur die Möglichkeit –wenn politisch gewollt- höhere Abstände zwischen den geplanten WKA und der Wohnbebauung im Außenbereich vorzusehen.

 

Die vorgenannten Fachgutachten sind Bestandteile der Verfahrensunterlagen.

 

Auf die Begründung, den Umweltbericht und die vorliegenden Fachgutachten zum Planentwurf wird verwiesen.

 

Der vorliegende Planentwurf lässt 6 Windenergieanlagen (WEA) bis zu einer Gesamthöhe von max. 200 Meter über Geländeoberkante (GOK) zu. Entsprechend dieser Festsetzung beabsichtigt der Vorhabenträger die Errichtung von WEA des Anlagentyps Senvion 3.0 M 122 mit einer Gesamthöhe von 200 m (Nabenhöhe 139 m, Rotordurchmesser 122 m) an den im Bebauungsplan festgesetzten WEA-Standorten. Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur 30. FNP-Änderung und des Bebauungsplanes Nr. 158 „Windpark Kalkriese 1“ und zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung der Bebauungspläne Nr. 156 „Windpark Ahrensfeld“ und Nr. 157 „Windpark Wittefeld“ sowie zur Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) wurden von einer Vielzahl betroffener Anlieger Bedenken hinsichtlich der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und der optisch bedrängenden Wirkung auf Grund der Anlagenanzahl, der kumulierenden Wirkung der drei Windparks Ahrensfeld (7 WEA), Wittefeld (6 WEA) und Kalkriese (12 WEA) untereinander und der zulässigen Anlagenhöhen geäußert.

 

Die Fa. Senvion bietet neben dem Anlagentyp 3.0 M 122 mit einer Gesamthöhe von 200 m (Nabenhöhe 139 m, Rotordurchmesser 122 m) einen kleineren Anlagentyp 3.2 M 114 mit einer Gesamthöhe von 150 m (Nabenhöhe 93 m, Rotordurchmesser 114 m) an. Nach Darstellung der Windkarte für Deutschland (Bezugszeitraum 1981 – 2000) liegt die Windgeschwindigkeit in 10 m Höhe über Grund in den Plangebieten der Stadt Bramsche im Jahresmittel zwischen 3,7 und 4,6 m/s. Vergleicht man die vom Hersteller angegebenen Leistungskurven der vorgenannten Anlagentypen, ist aus Sicht der Verwaltung bei dem Anlagentyp 3.2 M 114 (Gesamthöhe 150 m) mit erheblichen Ertragseinbußen bezüglich der erzeugten elektrischen Leistung zu rechnen.

 

Wenn man den von einer nicht unerheblichen Anzahl von Einwendern vorgebrachten Bedenken hinsichtlich der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und der optisch bedrängenden Wirkung Rechnung tragen will, kann dieses aus Sicht der Verwaltung nur durch eine weitere Reduzierung der Anlagenanzahl unter der Berücksichtigung erfolgen, dass danach der Windkraft in den Vorranggebieten immer noch substanziell Raum gegeben wird. Vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des BVerwG könnte allerdings eine weitere Reduzierung von Anlagen vorgenommen werden. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Bauverwaltung zur Versachlichung der Diskussion mit den Betroffenen die Beauftragung einer unabhängigen Wirtschaftlichkeitsberechnung bei der Deutschen Windguard vorgeschlagen hatte. Dies wurde vom Verwaltungsausschuss am 25.03.2015 abgelehnt.

 

In diesem Zusammenhang wird ergänzend darauf hingewiesen, dass die Verwaltung auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bereits 2010 eine Potenzialanalyse durchgeführt hat, in der Standortalternativen für die Ausweisung einer weiteren Sonderbaufläche für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan der Stadt Bramsche geprüft wurden. Das Ergebnis dieser Prüfung wurde dem Ausschuss für Stadtentwicklung am 27.05.2010 und dem Verwaltungsausschuss am 10.06.2010 zur Beratung vorgelegt. Danach entsprach eine Erweiterung des vorhandenen Windparks Balkum/Hesepe sowie des Standortes Wittefeld im Ortsteil Lappenstuhl und des Standortes In den Dieven im Ortsteil Kalkriese grundsätzlich den Standortkriterien, nicht aber eine Ausweisung am Standort „Ahrensfeld“ (Vorlage 788).

 

Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 157 „Windpark Wittefeld“, den Entwurf der Begründung sowie den Umweltbericht in der vorliegenden Fassung anzunehmen und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die parallele Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB entsprechend des Beschlussvorschlages zu beschließen.

 

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der öffentlichen Auslegung zusätzlich eine Informationsveranstaltung vorgesehen wird, in der der Öffentlichkeit nochmals die Ziele und Zwecke der Planung und deren Auswirkungen auf die Umwelt erläutert werden.

 


Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 157 „Windpark Wittefeld“ mit baugestalterischen Festsetzungen, der Entwurf zur Begründung sowie der Umweltbericht werden in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 

2.    Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 157 „Windpark Wittefeld“, der Entwurf zur Begründung sowie der Umweltbericht werden gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Auf die Möglichkeit der Einsichtnahme aller relevanten und verfügbaren im Umweltbericht zusammengefassten umweltbezogenen Informationen zur Planung wird ausdrücklich hingewiesen.

 

3.    Alle während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen umweltbezogenen Stellungnahmen, Einwendungen, Anregungen und Hinweise sind Bestandteil der Auslegungsunterlagen und können im Rahmen der Auslegung eingesehen werden.

 

4.    Gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in Verbindung mit § 4 a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.