Betreff
Bebauungsplan Nr. 152 "Innenstadt XII", mit örtlichen Bauvorschriften Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Bezugsvorlage Nr. WP 11-16/267
Vorlage
WP 11-16/535
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt der Stadt Bramsche hat in seiner Sitzung am 14.02.2013 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 152 „Innenstadtentwicklung XII“ mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen.

 

Durch die Neuaufstellung soll im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 152 „Innenstadt XII“ für den zurzeit nach § 34 BauGB unbeplanten Innenbereich eine geordnete städtebauliche Entwicklung sichergestellt werden. Die Planung dient der planungsrechtlichen Absicherung der Ziele und Zwecke der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme „Südwestliche Altstadt“. Bestandteil der Planung ist die Sicherung von Erschließungsansätzen für eine mögliche Erweiterung der Bebauung nach Süden in Richtung „Dobbenwiesen“.

Gleichzeitig befindet sich der Bebauungsplan Nr. 152 im räumlichen Geltungsbereich der örtlichen Bauvorschrift zur Gestaltung des Stadtbildes und Satzung zur Gestaltung von Werbeanlagen und Warenautomaten (Gestaltungs- und Werbesatzung der Stadt Bramsche).

Im Detail sollen gemäß den Sanierungszielen durch die Festsetzung von Mischgebietsflächen (MI) mit entsprechenden Festsetzungen von Art und Maß der baulichen Nutzung einerseits die Entwicklungsmöglichkeiten für Gewerbe-, Handels- und Dienstleistungsnutzungen stabilisiert und verbessert werden, andererseits aber auch die Möglichkeiten für ein attraktives innenstadtnahes Wohnen entwickelt und die grundlegenden Rahmenbedingungen dafür an diesem Standort über den Bebauungsplan geschaffen werden.

Die Planung ist zudem erforderlich, um die Sanierungsziele im Sanierungsgebiet „Südwestliche Altstadt“ abzusichern und die Grundlage für die Erhebung der Ausgleichsbeträge nach Sanierungsrecht zu schaffen.

 

Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt sowie Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange frühzeitig unterrichtet und zur Äußerung  gemäß § 4 Abs. 1 BauGB aufgefordert.

 

Die eingegangenen Anregungen und Hinweise wurden zur Kenntnis genommen und - sofern abwägungsrelevant - in den Bebauungsplan und in die Begründung aufgenommen, soweit diese planerisch und städtebaulich Vertretbar waren und nicht den Zielen der Stadtentwicklung und Stadtsanierung widersprachen.

 

Es wird empfohlen, den vorliegenden Bebauungsplan einschließlich Begründung öffentlich auszulegen.

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 152 "Innenstadt XII“, mit örtlichen Bauvorschriften und der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 152 "Innenstadt XII“ und der Entwurf der Begründung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

 

  1. Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB wurde eine Umweltprüfung, ein Schalltechnisches Gutachten und eine Artenschutzprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden.

 

  1. Der Umweltbericht ist Bestandteil der Begründung.

 

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden, werden gem. § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert.