Sitzung: 22.02.2024 Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt
Beschluss: mehrheitlich angenommen
Vorlage: WP 21-26/0439
Beschlussvorschlag:
1. Die im Rahmen des Planverfahrens vorgebrachten und in der beigefügten Anlage aufgelisteten Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen und jeweils entsprechend der Spalte „Abwägung / Beschlussempfehlung“ beschieden. Die in der Anlage aufgeführten Stellungnahmen sind Bestandteil des Satzungsbeschlusses.
2. Das gemeindliche Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 179 „Riester Damm“ mit örtlichen Bauvorschriften einschließlich Begründung und Umweltbericht wird hiermit durch den Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB (Baugesetzbuch) abgeschlossen.
Frau Drewes stellt die Vorlage zum Bebauungsplan Nr. 179
"Riester Damm" mit örtlichen Bauvorschriften - Satzungsbeschluss gem.
§ 10 BauGB (Baugesetzbuch) Bezugsvorlagen WP 16-21/0947 und WP 21-26/0274
ausführlich vor.
Frau Drewes erläutert auf Nachfrage von RM Kuhlmann,
dass ein Anschlusszwang an die öffentliche Regenkanalisation durchaus üblich
sei und benennt Beispiele im Stadtgebiet.
In diesem Gebiet sei die Festsetzung aufgrund des
hohen Grundwasserstandes erforderlich.
RM Hundeling begründet das Abstimmungsverhalten der CDU u.a. mit
der nunmehr geplanten Baumasse im Geltungsbereich. Zudem sei im F-Plan eine
andere Fläche für Wohnbebauung vorgesehen.
Vors. Bergander nimmt das zur Kenntnis und stellt fest, dass der
Ortsrat Hesepe dieser Planung mehrheitlich zugestimmt habe, alternative Flächen
hätten nicht für eine Entwicklung zur Verfügung gestanden.
RM Neils erläutert, dass man der Vorlage zustimmen werde,
weil man sie inhaltlich unterstütze. Die Entwicklung des in Rede stehenden
Baugebietes sei im Gesamtzusammenhang mit der Entwicklungsmöglichkeit eines
Baugrundstückes für ein dringend benötigtes neues Gerätehaus für die Feuerwehr
Epe-Sögeln zu sehen.
Vors. Bergander lässt über die Vorlage abstimmen.
Abstimmungsergebnis: 6 Stimmen dafür
3
Stimmen dagegen
2
Enthaltung