Beschlussvorschlag:

1.       Das Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 170 „Spechtstraße“ erfolgt im Regelverfahren. Von der Aufstellung gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren (Bebauungsplan der Innenentwicklung) wird angesehen.

 

2.       Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 170 „Spechtstraße“ mit örtlichen Bauvorschriften und der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 

3.       Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 170 „Spechtstraße“ mit örtlichen Bauvorschriften und der Entwurf der Begründung wird gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

 

4.       Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB wurden eine Umweltprüfung und eine spezielle Artenschutzprüfung vorgenommen, sowie eine schalltechnische Beurteilung erarbeitet, wodurch die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden.

 

5.       Der Umweltbericht ist Bestandteil der Begründung.

 

6.       Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, werden gem. § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert.

 

7.       Der Geltungsbereich wird um einen Teilbereich des Flurstücke 167/3, Flur 3, Gemarkung Schleptrup in einer Größenordnung von rd. 1264 m² erweitert.

 

8.       Die „Satzung der Stadt Bramsche über die Festlegung der Grenzen im Zusammenhang bebauter Ortsteile (Innenbereichssatzung) für die Ortsteile Schleptrup u. Engter“ genehmigt am 07. März 1984 durch den Landkreis Osnabrück wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 170 „Spechtstraße“ aufgehoben.

 


 

Der Ausschuss beschließt gemäß der Vorlage:

 

Abstimmungsergebnis:                                 11 Stimmen dafür

                                                                  0 Stimmen dagegen

                                                                  0 Enthaltungen