Sitzung: 24.02.2022 Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt
Beschluss: einstimmig angenommen
Vorlage: WP 21-26/0069
Beschlussvorschlag:
1.
Das
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 170 „Spechtstraße“ erfolgt im
Regelverfahren. Von der Aufstellung gem. § 13 a BauGB im beschleunigten
Verfahren (Bebauungsplan der Innenentwicklung) wird angesehen.
2.
Der
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 170 „Spechtstraße“ mit örtlichen
Bauvorschriften und der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden
Fassung beschlossen.
3.
Der
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 170 „Spechtstraße“ mit örtlichen
Bauvorschriften und der Entwurf der Begründung wird gem. § 3 Abs. 2 BauGB
öffentlich ausgelegt.
4.
Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6
Nr. 7 und § 1a BauGB wurden eine Umweltprüfung und eine spezielle
Artenschutzprüfung vorgenommen, sowie eine schalltechnische Beurteilung
erarbeitet, wodurch die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen
ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden.
5.
Der Umweltbericht ist Bestandteil der Begründung.
6.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, werden gem. § 4
Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB unterrichtet und zur Äußerung
aufgefordert.
7.
Der Geltungsbereich wird um einen Teilbereich des
Flurstücke 167/3, Flur 3, Gemarkung Schleptrup in einer Größenordnung von rd.
1264 m² erweitert.
8.
Die „Satzung der Stadt Bramsche über die Festlegung
der Grenzen im Zusammenhang bebauter Ortsteile (Innenbereichssatzung) für die
Ortsteile Schleptrup u. Engter“ genehmigt am 07. März 1984 durch den Landkreis
Osnabrück wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 170
„Spechtstraße“ aufgehoben.
Der Ausschuss
beschließt gemäß der Vorlage:
Abstimmungsergebnis: 11 Stimmen dafür
0 Stimmen dagegen
0 Enthaltungen