Beschluss: mehrheitlich mit Änderungen angenommen

Beschlussvorschlag:

 

1.      Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 40 „Hesepe-Mitte“ und der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 

2.      Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 40 „Hesepe-Mitte“ und der Entwurf der Begründung werden gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

 

3.      Die Auslegung erfolgt im vereinfachten Verfahren gem. § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung). Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB wird abgesehen. § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.

 

4.      Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, werden gem. § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert.


RM Sievert teilt dem Ausschuss mit, dass der Ortsrat angeregt hat, im Bebauungsplan lediglich Einzel- und Doppelhäuser zuzulassen und keine Reihenhäuser.

 

RM Sieksmeyer stellt folgende Anträge:

 

  1. 40 % der städtischen Grundstücke werden in Form von Mehrfamilienhäusern mit Mietbindung umgesetzt
  2. In den Bebauungsplan ist eine Festsetzung aufzunehmen, die die Gestaltung der Vorgärten in Form von Schotter- /Steinbeeten ausschließt.
  3. Des Weiteren sollte überlegt werden, eine Fläche für ein BHKW vorzusehen, damit analog zum Bebauungsplan „Stapelberger Weg“ hier Fernwärme vorgesehen werden könnte. Es sollte eine entsprechende Prüfung stattfinden.
  4. Für in städtischer Hand befindliche Grundstücke sollte im Rahmen des Kaufvertrages verpflichtend festgehalten werden, dass Solaranlagen / Photovoltaikanlagen vorzusehen sind.

 

Abstimmungsergebnis zu 1. :               2 Stimmen dafür

                                                                         9 Stimmen dagegen

                                                                         0 Enthaltungen                       

 

Abstimmungsergebnis zu 2. :               2 Stimmen dafür

                                                                         9 Stimmen dagegen

                                                                         0 Enthaltungen                                       

 

Vors. Bergander teilt dem Ausschuss mit, dass hier, wie in der Vorlage 653 verfahren werden sollte, was bedeutet, dass Schotter- und Steinflächen auf die GRZ angerechnet werden.

 

Abstimmungsergebnis zu 3. :                      Einstimmig                         

 

Abstimmungsergebnis zu 4. :               2 Stimmen dafür

                                                                         9 Stimmen dagegen

                                                                         0 Enthaltungen                                       

 

 

 

Abstimmung über die Vorlage  WP 16-21/0700 mit der Ergänzung, dass die Zulässigkeit von Hausgruppen rausgenommen wird und nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig sind, Schotter- und Steinflächen sind auf die GRZ anzurechnen.

 

Abstimmungsergebnis:                          9 Stimmen dafür

                                                                         2 Stimmen dagegen

                                                                         0 Enthaltungen                                       

 

 

Eine Prüfung hinsichtlich eines BHKWs wird bei den Stadtwerken angefragt.