Sitzung: 19.11.2019 Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt
Beschluss: mehrheitlich mit Änderungen angenommen
Vorlage: WP 16-21/0700
Beschlussvorschlag:
1. Der Entwurf der 3.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 40 „Hesepe-Mitte“ und der Entwurf der
Begründung werden in der vorliegenden Fassung beschlossen.
2. Der Entwurf der 3.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 40 „Hesepe-Mitte“ und der Entwurf der Begründung
werden gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
3. Die Auslegung
erfolgt im vereinfachten Verfahren gem. § 13a BauGB (Bebauungsplan der
Innenentwicklung). Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und dem
Umweltbericht nach § 2 a BauGB wird abgesehen. § 4 c BauGB ist nicht
anzuwenden.
4. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, werden gem. § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert.
RM Sievert teilt dem Ausschuss mit, dass der Ortsrat angeregt hat, im Bebauungsplan lediglich Einzel- und Doppelhäuser zuzulassen und keine Reihenhäuser.
RM Sieksmeyer stellt folgende Anträge:
- 40 % der städtischen Grundstücke werden in Form von Mehrfamilienhäusern mit Mietbindung umgesetzt
- In den Bebauungsplan ist eine Festsetzung aufzunehmen, die die Gestaltung der Vorgärten in Form von Schotter- /Steinbeeten ausschließt.
- Des Weiteren sollte überlegt werden, eine Fläche für ein BHKW vorzusehen, damit analog zum Bebauungsplan „Stapelberger Weg“ hier Fernwärme vorgesehen werden könnte. Es sollte eine entsprechende Prüfung stattfinden.
- Für in städtischer Hand befindliche Grundstücke sollte im Rahmen des Kaufvertrages verpflichtend festgehalten werden, dass Solaranlagen / Photovoltaikanlagen vorzusehen sind.
Abstimmungsergebnis zu 1. : 2 Stimmen dafür
9 Stimmen dagegen
0 Enthaltungen
Abstimmungsergebnis zu 2. : 2 Stimmen dafür
9 Stimmen dagegen
0 Enthaltungen
Vors. Bergander teilt dem Ausschuss mit, dass hier, wie in der Vorlage 653 verfahren werden sollte, was bedeutet, dass Schotter- und Steinflächen auf die GRZ angerechnet werden.
Abstimmungsergebnis zu 3. : Einstimmig
Abstimmungsergebnis zu 4. : 2 Stimmen dafür
9 Stimmen dagegen
0 Enthaltungen
Abstimmung über die Vorlage WP 16-21/0700 mit der Ergänzung, dass die Zulässigkeit von Hausgruppen rausgenommen wird und nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig sind, Schotter- und Steinflächen sind auf die GRZ anzurechnen.
Abstimmungsergebnis: 9 Stimmen dafür
2 Stimmen dagegen
0 Enthaltungen
Eine Prüfung hinsichtlich eines BHKWs wird bei den Stadtwerken angefragt.