Beschlussvorschlag:

1.       Die im Rahmen des Planverfahrens vorgebrachten und - soweit abwägungsbeachtlich - in der beigefügten Anlage aufgelisteten Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen und jeweils entsprechend der Spalte „Abwägung/Beschlussempfehlung“ beschieden. Die in der Anlage aufgeführten Stellungnahmen sind Bestandteil des Satzungsbeschlusses.

 

2.       Der Bebauungsplan Nr. 165 „Westlich Hohe Hase“ wird gemäß § 10 BauGB in der vorliegenden Fassung als Satzung und zusammen mit der dazugehörigen Begründung einschl. umwelt-planerischen Fachbeitrag beschlossen.

 


RM Bergander ist der Meinung, dass es sich bei diesem Vorgang um ein Lehrbeispiel handelt, wie Bauleitplanung auch im Kleinen sehr perfekt gemacht werden kann. Er trägt den Inhalt der Beschlussvorlage 16-21/0648 vor und berichtet über den Hintergrund der notwendigen Bauleitplanung. Er spricht Frau Liebsch seinen außerordentlichen Dank für die gute Arbeit aus, die hier von ihr geleistet wurde.

Stellv. RV Rothert lässt über den o.g. Beschlussvorschlag abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:                                 35 Stimmen dafür

                                                                                  0 Stimmen dagegen

                                                                                  0 Enthaltungen