Beschlussvorschlag:
1. Die im Rahmen des Planverfahrens
vorgebrachten und - soweit abwägungsbeachtlich - in der beigefügten Anlage
aufgelisteten Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen und jeweils
entsprechend der Spalte „Abwägung/Beschlussempfehlung“ beschieden. Die in der
Anlage aufgeführten Stellungnahmen sind Bestandteil des Satzungsbeschlusses.
2. Der Bebauungsplan Nr. 165 „Westlich Hohe
Hase“ wird gemäß § 10 BauGB in der vorliegenden Fassung als Satzung und
zusammen mit der dazugehörigen Begründung einschl. umwelt-planerischen
Fachbeitrag beschlossen.
RM Bergander ist der Meinung, dass es sich bei diesem
Vorgang um ein Lehrbeispiel handelt, wie Bauleitplanung auch im Kleinen sehr
perfekt gemacht werden kann. Er trägt den Inhalt der Beschlussvorlage 16-21/0648
vor und berichtet über den Hintergrund der notwendigen Bauleitplanung. Er
spricht Frau Liebsch seinen außerordentlichen Dank für die gute Arbeit aus, die
hier von ihr geleistet wurde.
Stellv. RV Rothert lässt über den o.g. Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis: 35 Stimmen dafür
0 Stimmen dagegen
0 Enthaltungen