Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 109 „Hinter Kellens Gärten, Kapshügel II“ mit baugestalterischen Festsetzungen, 2. Änderung und der Entwurf der Begründung werden beschlossen.

  2. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 109 „Hinter Kellens Gärten, Kapshügel II“ mit baugestalterischen Festsetzungen wird gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

 

  1. Die Auslegung erfolgt im vereinfachten Verfahren gem. § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung). Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB wird abgesehen. § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.

 

  1. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.

 

  1. Gem. § 4a Abs. 2 BauGB wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

  1. Gegenüber dem Aufstellungsbeschluss hat sich der Geltungsbereich im Teilbereich II im Norden um das Flurstück 86/57, Flur 11, Gemarkung Engter, erweitert und das Flurstück 73/7, Flur 11, Gemarkung Engter, wurde herausgenommen, da das Grundstück bereits bebaut ist. Für die Herstellung der Winkelstraße wurden die Flurstücke 147/9, 75, 74/10, 74/12, 78/61 und 77/4 im Geltungsbereich ergänzt.

 


Vorsitzender Bergander lässt über die Vorlage WP 16-21/0146-1 abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig