Sitzung: 12.10.2017 Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt
Vorlage: WP 16-21/0146-1
Beschlussvorschlag:
- Der
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 109 „Hinter Kellens Gärten, Kapshügel II“
mit baugestalterischen Festsetzungen, 2. Änderung und der Entwurf der
Begründung werden beschlossen.
- Die
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 109 „Hinter Kellens Gärten, Kapshügel
II“ mit baugestalterischen Festsetzungen wird gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
ausgelegt.
- Die
Auslegung erfolgt im vereinfachten Verfahren gem. § 13a BauGB
(Bebauungsplan der Innenentwicklung). Von einer Umweltprüfung nach § 2
Abs. 4 BauGB und dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB wird abgesehen. § 4 c
BauGB ist nicht anzuwenden.
- Von
der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit nach § 3
Abs. 1 BauGB und der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.
- Gem.
§ 4a Abs. 2 BauGB wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung des
Planentwurfes gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
- Gegenüber
dem Aufstellungsbeschluss hat sich der Geltungsbereich im Teilbereich II
im Norden um das Flurstück 86/57, Flur 11, Gemarkung Engter, erweitert und
das Flurstück 73/7, Flur 11, Gemarkung Engter, wurde herausgenommen, da
das Grundstück bereits bebaut ist. Für die Herstellung der Winkelstraße
wurden die Flurstücke 147/9, 75, 74/10, 74/12, 78/61 und 77/4 im
Geltungsbereich ergänzt.
Vorsitzender Bergander lässt über die Vorlage WP 16-21/0146-1 abstimmen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig