Sachverhalt / Begründung:
Gemäß
§ 71 Abs. 9 Satz 3 NKomVG können Fraktionen und Gruppen von ihnen benannte
Ausschussmitglieder ersetzen, wenn die Mitgliedschaft des Ausschussmitglieds in
der Vertretung endet oder wenn es auf die Mitgliedschaft im Ausschuss
verzichtet. Die SPD Fraktion hat die im vorstehenden Beschlussvorschlag
aufgeführte Nachfolgebesetzung für Frau Lisa Pörtge angezeigt.
Nach
§ 71 Abs. 5 NKomVG hat der Rat die Änderung der Besetzung der Ausschüsse durch
Beschluss festzustellen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat stellt die Änderungen der Besetzungen des Ausschusses für Schule und Jugend gem. § 71 Abs. 5 NKomVG fest:
An die Stelle von Frau Pörtge tritt als Mitglied des Ausschusses für Schule und Jugend Herr Ulrich Holstein, Waldweg 39, 49565 Bramsche.