Betreff
Ernennung des Ortsbrandmeisters Epe
Vorlage
WP 21-26/0450
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

In der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bramsche, Ortsfeuerwehr Epe am 09.02.2024 wurde Herr Wilfried Menke zur Ernennung als Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Epe gemäß § 20 Absatz 6 des Niedersächsischen Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (Niedersächsisches Brandschutzgesetz – NBrandSchG) vorgeschlagen.

 

Herr Menke nimmt die Funktion des Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Epe bereits seit dem 01.08.2012 wahr. Die sechsjährige Amtszeit endet gemäß § 20 Abs. 4 NBrandSchG mit Ablauf des 31.07.2024. Vom 11.12.2000 bis zum 31.07.2012 war Herr Menke bereits stellvertretender Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Epe.

 

Seitens des Herrn Stadtbrandmeisters Jörg Ludwigs und des Herrn Kreisbrandmeisters Cornelis van de Water bestehen gegen die Ernennung von Herrn Menke zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Epe keine Bedenken.

 

Nach § 20 Abs. 4 NBrandSchG beschließt der Rat der Stadt Bramsche über die Ernennung. Der Vorgeschlagene ist dann in das Ehrenbeamtenverhältnis zur Stadt Bramsche auf die Dauer von sechs Jahren zu berufen. Herr Menke vollendet das 67. Lebensjahr am 26. August 2027. Gemäß § 20 Absatz 4 Satz 1 NBrandSchG ist die Ernennung für den gesamten Zeitraum auszusprechen; nach der derzeit gültigen Regelung (§ 20 Absatz 4 Satz 2 NBrandSchG) endet die Amtszeit von Herrn Menke per Gesetz am 31. August 2027.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Bramsche beschließt, Herrn Wilfried Menke mit Wirkung zu dem 01.08.2024 zum Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bramsche, Ortsfeuerwehr Epe, zu ernennen und für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.