Betreff
Ernennung des Ortsbrandmeisters Ueffeln-Balkum
Vorlage
WP 21-26/0449
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

In der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bramsche, Ortsfeuerwehr Ueffeln-Balkum am 20. Januar 2024 wurde Herr Julian Tiemeyer zur Ernennung als Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Ueffeln-Balkum gemäß § 20 Abs. 6 des Niedersächsischen Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (Niedersächsisches Brandschutzgesetz – NBrandSchG) vorgeschlagen.

 

Die nach § 20 Abs. 3 des NBrandSchG erforderlichen Voraussetzungen werden von Herrn Tiemeyer erfüllt.

 

Herr Tiemeyer wurde ab dem 21.01.2018 mit der kommissarischen Wahrnehmung der Funktion des Ortsbrandmeisters beauftragt; zum 20.07.2018 erfolgte die Ernennung zum Ortsbrandmeister, nachdem die für die Ernennung erforderlichen Lehrgänge durch Herrn Tiemeyer absolviert waren. In der Zeit vom 15.04.2016 bis zum 20.01.2018 hat Herr Tiemeyer bereits die Funktion des stellvertretenden Ortsbrandmeisters ausgeübt.

 

Seitens des Herrn Stadtbrandmeisters Jörg Ludwigs und des Herrn Kreisbrandmeisters Cornelis van de Water bestehen gegen die Ernennung von Herrn Tiemeyer zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Ueffeln-Balkum keine Bedenken.

 

Nach § 20 Abs. 4 NBrandSchG beschließt der Rat der Stadt Bramsche über die Ernennung. Der Vorgeschlagene ist dann in das Ehrenbeamtenverhältnis zur Stadt Bramsche auf die Dauer von sechs Jahren zu berufen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Bramsche beschließt, Herrn Julian Tiemeyer mit Wirkung vom 20.07.2024 zum Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bramsche, Ortsfeuerwehr Ueffeln-Balkum, zu ernennen und für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.