Betreff
Ernennung des stellvertretenden Ortsbrandmeisters Ueffeln-Balkum
Vorlage
WP 21-26/0448
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

In der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bramsche, Ortsfeuerwehr Ueffeln-Balkum am 20. Januar 2024 wurde Herr Ralf Klarmann zur Ernennung als stellvertretender Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Ueffeln-Balkum gemäß § 20 Abs. 6 des Niedersächsischen Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (Niedersächsisches Brandschutzgesetz – NBrandSchG) vorgeschlagen.

 

Die nach § 20 Abs. 3 des NBrandSchG erforderlichen Voraussetzungen werden von Herrn Klarmann erfüllt. 

 

Herr Klarmann übt das Amt des stallvertretenden Ortsbrandmeisters bereits seit dem 20.07.2018 aus, die aktuelle Amtszeit endet somit mit Ablauf des 19.07.2024.

 

Seitens des Herrn Stadtbrandmeisters Jörg Ludwigs und des Herrn Kreisbrandmeisters Cornelis van de Water bestehen gegen die Ernennung von Herrn Klarmann zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Ueffeln-Balkum keine Bedenken.

 

Nach § 20 Abs. 4 NBrandSchG beschließt der Rat der Stadt Bramsche über die Ernennung. Der Vorgeschlagene ist dann in das Ehrenbeamtenverhältnis zur Stadt Bramsche auf die Dauer von sechs Jahren zu berufen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Bramsche beschließt, Herrn Ralf Klarmann mit Wirkung vom 20.07.2024 zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bramsche, Ortsfeuerwehr Ueffeln-Balkum, zu ernennen und für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.