Betreff
Ernennung des stellvertretenden Ortsbrandmeisters Achmer
Vorlage
WP 21-26/0446
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

In der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bramsche, Ortsfeuerwehr Achmer am 19.01.2024 wurde Herr Kai Lüssenheide zur Ernennung als stellvertretender Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Achmer gemäß § 20 Abs. 6 des Niedersächsischen Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (Niedersächsisches Brandschutzgesetz – NBrandSchG) vorgeschlagen.

 

Die nach § 20 Abs. 3 des NBrandSchG erforderlichen Voraussetzungen werden von Herrn Lüssenheide erfüllt.

 

Die Ernennung von Herrn Lüssenheide zum stellvertretenden Ortsbrandmeister soll zum 01.04.2024 erfolgen. Der bisherige Amtsinhaber hat zum gleichen Datum einen Antrag auf Entlassung aus Ehrenbeamtenverhältnis gestellt, weshalb eine Neubesetzung vorzunehmen ist.

 

Seitens des Stadtbrandmeisters Jörg Ludwigs und des Kreisbrandmeisters Cornelis van de Water bestehen gegen die Ernennung von Herrn Lüssenheide zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Achmer keine Bedenken.

 

Nach § 20 Abs. 4 NBrandSchG beschließt der Rat der Stadt Bramsche über die Ernennung. Der Vorgeschlagene ist dann in das Ehrenbeamtenverhältnis zur Stadt Bramsche auf die Dauer von sechs Jahren zu berufen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Bramsche beschließt, Herrn Kai Lüssenheide mit Wirkung vom 01.04.2024 zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bramsche, Ortsfeuerwehr Achmer, zu ernennen und für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.