Betreff
Antrag auf Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis
Vorlage
WP 21-26/0445
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

Mit Schreiben vom 26.01.2024 hat der stellvertretende Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bramsche, Ortsfeuerwehr Achmer, Herr Björn Mai, seine Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis zur Stadt Bramsche gemäß § 31 Abs. 1 NBG i. V. m. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BeamtStG, zum 31.03.2024 beantragt.

 

Herr Mai wurde bereits zum 13.12.2016 kommissarisch mit der Wahrnehmung der Funktion des stellvertretenden Ortsbrandmeister betraut und am 19.12.2017, nach dem die Voraussetzungen für die Ernennung zum stellvertretenden Ortsbrandmeister vorlagen, zum Ehrenbeamten ernannt.

 

Die vorzeitige Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis als stellvertretender Ortsbrandmeister soll vor dem Hintergrund der Ernennung des Herrn Mai zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Achmer erfolgen. Herr Mai soll in dieser Funktion die Nachfolge von Herrn Björn Lüssenheide antreten, welcher für eine weitere Amtszeit nicht zur Verfügung steht.

Für eine wirksame Ernennung muss Herr Mai noch einen Lehrgang zum Zugführer bei der Nds. Landesbehörde für Brand- und Katastrophenschutz absolvieren. Bis dahin soll Herr Mai kommissarisch mit den Aufgaben eines Ortsbrandmeisters betraut werden (§ 12 der Feuerwehrverordnung).

 

Form und Inhalt des Antrages auf Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis entsprechen den gesetzlichen Voraussetzungen, da der Antrag von Herrn Mai persönlich, in schriftlicher Form und gegenüber dem Dienstvorgesetzten abgegeben wurde. Eine Begründung des Antrages auf Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis ist nicht vorgeschrieben.

 

Herrn Mai ist die Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis zur Stadt Bramsche durch schriftliche Entlassungsverfügung bekanntzugeben.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Bramsche beschließt, den stellvertretenden Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bramsche, Ortsfeuerwehr Achmer, Herrn Björn Mai, auf seinen Antrag hin mit Ablauf des 31.03.2024 gemäß § 31 Abs. 1 des Niedersächsischen Beamtengesetzes (NBG) i. V. m. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz – BeamtStG) aus dem Ehrenbeamtenverhältnis zur Stadt Bramsche zu entlassen.