Betreff
Antrag auf Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis
Vorlage
WP 21-26/0444
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

Mit Schreiben vom 15.01.2024 hat der Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bramsche, Ortsfeuerwehr Achmer, Herr Björn Lüssenheide, seine Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis zur Stadt Bramsche gemäß § 31 Abs. 1 NBG i. V. m. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BeamtStG, zum 31.03.2024 beantragt.

 

Herr Lüssenheide wurde bereits zum 13.12.2016 kommissarisch mit der Wahrnehmung der Funktion des Ortsbrandmeister betraut und am 10.12.2018, nach dem die Voraussetzungen für die Ernennung zum Ortsbrandmeister vorlagen, zum Ehrenbeamten ernannt. In der Zeit vom 10.09.2012 bis zum 13.12.2016 übte Herr Lüssenheide bereits das Amt des stellvertretenden Ortsbrandmeisters aus.

 

Form und Inhalt des Antrages auf Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis entsprechen den gesetzlichen Voraussetzungen, da der Antrag von Herrn Lüssenheide persönlich, in schriftlicher Form und gegenüber dem Dienstvorgesetzten abgegeben wurde. Eine Begründung des Antrages auf Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis ist nicht vorgeschrieben.

 

Herrn Lüssenheide ist die Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis zur Stadt Bramsche durch schriftliche Entlassungsverfügung bekanntzugeben.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Bramsche beschließt, den Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bramsche, Ortsfeuerwehr Achmer, Herrn Björn Lüssenheide, auf seinen Antrag hin mit Ablauf des 31.03.2024 gemäß § 31 Abs. 1 des Niedersächsischen Beamtengesetzes (NBG) i. V. m. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz – BeamtStG) aus dem Ehrenbeamtenverhältnis zur Stadt Bramsche zu entlassen.