Sachverhalt / Begründung:
Frau Lisa Pörtge hat seit dem
19.01.2024 keinen Wohnsitz in der Stadt Bramsche mehr. Zu den Voraussetzungen
der Wählbarkeit gehört gem. § 49 Abs. 1 Nr. 2 Nieders.
Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) das Vorliegen eines Wohnsitzes in der
Kommune.
Durch ihren Wegzug aus dem Gebiet
der Stadt Bramsche hat Frau Pörtge somit ihre Wählbarkeit für die Stadt
Bramsche verloren.
Nach § 52 Abs. 2 NKomVG hat der
Rat der Stadt Bramsche das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen des
Sitzverlustes zu Beginn seiner nächsten Sitzung durch Beschluss festzustellen.
Dem betroffenen Ratsmitglied ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Das
Mandat endet mit diesem Beschluss.
Frau Lisa Pörtge wurde für die
Kommunalwahl am 12.09.2021 durch den Wahlvorschlag der SPD aufgestellt.
Nachrücker ist der auf Wahlvorschlag der SPD gewählte Herr Ulrich Holstein,
Waldweg 39, 49565 Bramsche.
Beschlussvorschlag:
Es wird festgestellt, dass die Mitgliedschaft des Ratsmitglieds Frau Lisa Pörtge durch Verlust der Wählbarkeit nach § 52 Abs. 1 Nr. 2 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz beendet ist.