Betreff
Mandatsverlust durch Verlust der Wählbarkeit im Rat der Stadt Bramsche
Vorlage
WP 21-26/0442
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Frau Lisa Pörtge hat seit dem 19.01.2024 keinen Wohnsitz in der Stadt Bramsche mehr. Zu den Voraussetzungen der Wählbarkeit gehört gem. § 49 Abs. 1 Nr. 2 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) das Vorliegen eines Wohnsitzes in der Kommune.

 

Durch ihren Wegzug aus dem Gebiet der Stadt Bramsche hat Frau Pörtge somit ihre Wählbarkeit für die Stadt Bramsche verloren.

 

Nach § 52 Abs. 2 NKomVG hat der Rat der Stadt Bramsche das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen des Sitzverlustes zu Beginn seiner nächsten Sitzung durch Beschluss festzustellen. Dem betroffenen Ratsmitglied ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Das Mandat endet mit diesem Beschluss.

 

Frau Lisa Pörtge wurde für die Kommunalwahl am 12.09.2021 durch den Wahlvorschlag der SPD aufgestellt. Nachrücker ist der auf Wahlvorschlag der SPD gewählte Herr Ulrich Holstein, Waldweg 39, 49565 Bramsche.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Es wird festgestellt, dass die Mitgliedschaft des Ratsmitglieds Frau Lisa Pörtge durch Verlust der Wählbarkeit nach § 52 Abs. 1 Nr. 2 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz beendet ist.